Der Landkreis St. Wendel -Straßenverkehrsamt- hat als zuständige Straßenverkehrsbehörde für Land- und Bundesstraßen gem. § 45 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung (StVO) aus Gründen der Sicherheit und Ordnung folgende Anordnung erlassen:
Geänderte Verkehrsführung im Bereich der „Schloßstraße“ Nr. 2-44 im Ortsteil Hofeld-Mauschbach
| Grund: | Glasfaserausbau im Gehwegbereich |
| Verantwortlicher: | Straßenverkehrsbehörde des Landkreises St. Wendel |
| Dauer: 1 | 3.08.2025 bis voraussichtlich 26.08.2025 |
| Absicherung/ | Verkehrsregelung durch Lichtzeichenanlage; |
| Verkehrsführung: | Fußgängerführung mittels Fußgängerlichtzeichenanlage |
Der vorhandene Fußgängerüberweg wird für die Dauer der Baumaßnahme außer Kraft gesetzt.
Die Bushaltestellen werden verlegt.