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Namborner Nachrichten
Ausgabe 34/2025
Der Seniorenbeauftragte informiert
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Spruch der Woche

Altsein hat auch seine Vorteile. Für so manche Sünde ist man einfach zu alt.

(Tom Borg)

Wussten Sie,

dass neue Rebsorten in deutschen Weinanbaugebieten immer wichtiger werden? Deutsche Winzer setzen zunehmend auf neue, robustere Rebsorten. Bei den konventionellen weißen Rebsorten vergrößerten sich die Anbauflächen bei den Burgundersorten Chardonnay (plus 138 Hektar), Weißburgunder (plus 44 Hektar) und Grauburgunder (plus 32 Hektar) sowie beim Sauvignon Blanc (plus 52 Hektar).

Die wichtigsten Weißweinsorten in Deutschland sind Riesling, Müller-Thurgau (Rivaner), Silvaner und Grauburgunder.

Zum Schmunzeln

Ein Ehepaar, beide 60 Jahre alt, sitzen vor dem Fernseher. Da erscheint dem Ehemann eine Fee und sagt: „Du hast jetzt einen Wunsch frei. Äußere ihn mit Bedacht.“

Da schaut der 60-jährige Mann seine 60-jährige Frau an und sagt zur Fee: „Ich hätte gerne eine um 20 Jahre jüngere Ehefrau.“ „Kein Problem“, sagt die Fee und schon war der Mann 80 Jahre alt.

Neues Namensrecht

Vom neuen Namensrecht, das seit dem 1. Mai dieses Jahres gilt, können auch Ehepaare Gebrauch machen, die bereits verheiratet sind. Ehepartner haben nun die Möglichkeit, einen gemeinsamen Doppelnamen zu führen. Auch ein Ehepaar, das zum Beispiel 50 Jahre verheiratet ist, könnte vom neuen Namensrecht Gebrauch machen.

Beispiel: Herr Backes heiratete Frau Müller. Dann könnte der Doppelname wie folgt gewählt werden: Backes-Müller (mit Bindestrich) oder Backes Müller (ohne Bindestrich). Auch der Geburtsname der Ehefrau kann an erster Stelle stehen, also Müller-Backes oder Müller Backes.

Ein einmal gewählter gemeinsamer Ehename ist künftig während der Ehe nicht mehr änderbar. Eine Änderung ist nur noch bei Scheidung oder neuer Eheschließung möglich.

Muss man bei Gewitter noch alle Stecker ziehen?

Fachleute empfehlen, bei Gewitter alle nicht unbedingt benötigten Elektrogeräte vom Stromnetz zu trennen, indem man die Stecker zieht. Dies gilt insbesondere für empfindliche Geräte wie Fernseher, Computer, Stereoanlagen und andere elektronische Geräte. Beim Fernseher betrifft das nicht nur den Netzstecker, sondern auch Antennen- und Netzwerkkabel.

Die Jahre fordern ihren Tribut

In seinem Buch „Altwerden ist nichts für Feiglinge“ schreibt Joachim Fuchsberger: „Die Jahre fordern ihren Tribut. Bei jedem! Die Frage ist vielmehr, wie geht man damit um? Versteckt man die immer deutlicher werdenden Unzulänglichkeiten: Schwerhörigkeit, Gleichgewichtsstörungen, Gliederschmerzen, nachlassendes Reaktionsvermögen, Schlaflosigkeit, Entscheidungsunsicherheit, Sehschwierigkeiten und was es sonst an Alterserscheinungen gibt, oder akzeptiert man das alles möglichst klaglos und versucht, aus dem natürlichen Verfall das Beste zu machen?“

Das gehört nicht in die Bio-Tonne

In der Ausgabe vom 08.05.2025 hatte ich auf neue Regeln für die Entsorgung von Biomüll aufmerksam gemacht. Laut Entsorgungsverband Saar (EVS) gehören nachstehende Stoffe nicht in die Bio-Tonne:

1.

Alufolien

2.

Asche

3.

Biomüll-Folienbeutel

4.

Hundekot

5.

Kaffeekapseln

6.

Kehricht

7.

Konservendosen

8.

Plastikfolien und Plastiktaschen

9.

Restabfälle aller Art

10.

Staubsaugerbeutel

11.

Verpackungen

12.

Windeln

13.

Zigarettenreste

Wichtiger Hinweis: Bitte verwenden Sie zum Sammeln, Einwickeln oder Entsorgen von Bioabfällen nur Papier, Küchenpapier oder Zeitung - keine Plastik- oder Biokunststofftüten.

Ralph Dörr
Ehrenamtlicher Seniorenbeauftragter