Titel Logo
Namborner Nachrichten
Ausgabe 34/2025
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO)

Der Landkreis St. Wendel -Straßenverkehrsamt- hat als zuständige Straßenverkehrsbehörde für Land- und Bundesstraßen gem. § 45 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung (StVO) aus Gründen der Sicherheit und Ordnung folgende Anordnung erlassen:

Geänderte Verkehrsführung im Bereich der „Schloßstraße“ Nr. 2-44 im Ortsteil Hofeld-Mauschbach

Grund:

Glasfaserausbau im Gehwegbereich

Verantwortlicher:

Straßenverkehrsbehörde des Landkreises St. Wendel

Dauer:

13.08.2025 bis voraussichtlich 26.08.2025

Absicherung/

Verkehrsregelung durch Lichtzeichenanlage;

Verkehrsführung:

Fußgängerführung mittels Fußgängerlichtzeichenanlage

Der vorhandene Fußgängerüberweg wird für die Dauer der Baumaßnahme außer Kraft gesetzt.

Die Bushaltestellen werden verlegt.

Namborn, den 13.08.2025
Sascha Hilpüsch
Der Bürgermeister
als Straßenverkehrsbehörde