I. Die Gemeinde Namborn erlässt als zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß §§ 44 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung i. V. m. § 12 Abs. 1 Nr. 4 Straßenverkehrszuständigkeitsgesetz und 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 i. V. m. Abs. 9 Sätze 1 und 2 StVO aus Gründen der Sicherheit und Ordnung folgende Anordung:
- geänderte Verkehrsführung im Bereich der Straße „Urweilerstraße 60“ im Gemeindebezirk Namborn:
1) Verkehrszeichen Z 101 mit dem Zusatzzeichen „Veranstaltung“
Grund der Anorndung: Charity Lauf „2. Kreuzdell-Trail“ Roschberg
Verantwortlicher: Gemeinde Namborn
Dauer: 23.08.2025 10:00 Uhr - 16:00 Uhr
II. Anliegern ist die Zufahrt zu Ihren Wohnungen möglich.
III. Die Anordnung tritt mit Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft und gilt bis zu deren Beseitigung. Zuwiderhandlungen werden als Ordnungswidrigkeit i. S. des § 24 StVG geahndet.