Titel Logo
Namborner Nachrichten
Ausgabe 34/2026
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO)

I. Die Gemeinde Namborn erlässt als zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß § 44 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung i. V. m. § 12 Abs. 1 Nr. 4 Straßenverkehrszuständigkeitsgesetz und § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 i. V. m. Abs. 9 Sätze 1 und 2 StVO aus Gründen der Sicherheit und Ordnung folgende Anordung:

Einseitige Fahrbahnsperrung der Urweilerstraße in Richtung Grügelborn in Höhe der Ausfahrt „Keller“

Der Straßenverkehr wird während den Arbeiten mittels Ampelsteuerung geregelt.

Im Baustellenbereich erfolgt eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 Km/h

Grund der Anordnung:

Anschluss der Zufahrt Keller zur Urweilerstraße Teerarbeiten

Verantwortlicher:

Gemeinde Namborn

Dauer:

01.09.2026 bis 18.09.2026

II. Die Anordnung tritt mit Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft und gilt bis zu deren Beseitigung. Zuwiderhandlungen werden als Ordnungswidrigkeit i. S. des § 24 StVG geahndet.

Namborn, den 13.08.2026
Sascha Hilpüsch
Der Bürgermeister
als Straßenverkehrsbehörde