I. Die Gemeinde Namborn erlässt als zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß § 44 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung i. V. m. § 12 Abs. 1 Nr. 4 Straßenverkehrszuständigkeitsgesetz und § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 i. V. m. Abs. 9 Sätze 1 und 2 StVO aus Gründen der Sicherheit und Ordnung folgende Anordung:
Einseitige Fahrbahnsperrung der Urweilerstraße in Richtung Grügelborn in Höhe der Ausfahrt „Keller“
Der Straßenverkehr wird während den Arbeiten mittels Ampelsteuerung geregelt.
Im Baustellenbereich erfolgt eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 Km/h
| Grund der Anordnung: | Anschluss der Zufahrt Keller zur Urweilerstraße Teerarbeiten |
| Verantwortlicher: | Gemeinde Namborn |
| Dauer: | 01.09.2026 bis 18.09.2026 |
II. Die Anordnung tritt mit Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft und gilt bis zu deren Beseitigung. Zuwiderhandlungen werden als Ordnungswidrigkeit i. S. des § 24 StVG geahndet.