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Namborner Nachrichten
Ausgabe 35/2022
Amtlicher Teil
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Verkehrsrechtliche Anordnung aufgrund der Kirmes im Gemeindebezirk Roschberg

Anlässlich der Kirmes-Veranstaltung im Gemeindebezirk Roschberg wird für die Urweilerstraße, Bereich Anwesen Nr. 53-59 vom 02.09.2022 ab 18:00 Uhr bis einschließlich 05.09.2022, 24:00 Uhr beidseitig ein eingeschränktes Haltverbot angeordnet. Die Anordnung wird mit Anbringung der Verkehrszeichen wirksam. Zuwiderhandlungen sind nach § 49 StVO Ordnungswidrigkeiten im Sinne des § 24 StVG und werden mit Geldbuße geahndet.

Namborn, den 30.08.2022

Der Bürgermeister als Straßenverkehrsbehörde