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Namborner Nachrichten
Ausgabe 35/2024
Amtlicher Teil
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Aus aktuellem Anlass informiert die Verwaltung der Gemeinde Namborn

Parksituation bei Heimspielen des SV Namborn im Umfeld des Sportplatzes, St. Floriansweg 66640 Namborn

Leider werden immer wieder die ausschließlich für Feuerwehrmitglieder reservierten Parkplätze oder gar die Flächen direkt vor den Fahrzeugtoren der freiwilligen Feuerwehr und des Bauhofes als öffentlicher Parkplatz genutzt.

Bitte beachten Sie, dass vor den Hallentoren durch die angebrachten Verkehrszeichen VZ 283 ein absolutes Halteverbot besteht. Ebenso sind die Parkplätze neben dem Bauhof für die Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehr reserviert und stehen nicht der Allgemeinheit zur Verfügung.

Bei Ahndung durch Polizei oder Ordnungsamt können ein Verwarngeld in Höhe von 25,00 Euro (Parken im absoluten Halteverbot) bis hin zu einem Bußgeld in Höhe von 100,00 Euro sowie zusätzlich einem Punkt (Parken vor oder in einer amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrt und dabei ein Rettungsfahrzeug im Einsatz behindert]) auf Sie zukommen.

Ordnungswidrig abgestellte Fahrzeuge behindern so die in Eile eintreffenden Einsatzkräfte sowie das anschließende ausrücken der Einsatzfahrzeuge. Im Einsatzfalle zählt jede Minute – Sie möchten sicher auch nicht warten, wenn es um Ihr Leib, Leben und Gesundheit oder die Ihrer Liebsten geht.

Daher bitten wir Sie, ausschließlich die Parkplätze unterhalb des Sportplatzes zu nutzen oder am rückwärtigen Kirmesplatz zu parken.