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Namborner Nachrichten
Ausgabe 35/2024
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung der Haushaltssatzung

der Gemeinde Namborn für das Haushaltsjahr 2024

Aufgrund der §§ 84 ff. des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes – KSVG – in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. Dezember 2023 (Amtsbl. I S. 1119), beschließt der Gemeinderat am 27. Juni 2024 folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird festgesetzt

1.

im Ergebnishaushalt mit

dem Gesamtbetrag der Erträge auf

16.415.664 EUR

dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

17.506.424 EUR

im Saldo der Erträge und Aufwendungen auf

-1.090.760 EUR

2.

im Finanzhaushalt mit

den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

926.400 EUR

den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

1.349.100 EUR

dem Saldo aus Investitionstätigkeit auf

- 422.700 EUR

den Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

894.979 EUR

den Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

333.600 EUR

dem Saldo aus Finanzierungstätigkeit auf

561.379 EUR

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen wird festgesetzt auf  —  422.700 EUR

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf  —  8,5 Mio. EUR

§ 5

Die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Ergebnishaushaltes wird festgesetzt auf  —  1.090.760 EUR

§ 6

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)  —  300 v. H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)  —  440 v. H.

2. Gewerbesteuer  —  420 v. H.

§ 7

Es gilt der vom Gemeinderat am 17. April 2024 beschlossene Stellenplan.

Namborn, den 27. Juni 2024
Der Bürgermeister
(Siegel)
Sascha Hilpüsch

Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde

Die nach § 92 Abs. 2 Kommunalselbstverwaltungsgesetz erforderliche Genehmigung des Landesverwaltungsamtes – Kommunalaufsichtsbehörde – ist erteilt.

Sie hat folgenden Wortlaut:

Im Rahmen der Haushaltssatzung 2024 der Gemeinde Namborn genehmige ich gemäß § 92 Abs. 2 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen in Höhe von

422.700 €.

St. Ingbert, 13.08.2024
Im Auftrag
Birgit Heib

Einsichtnahme

Der Haushaltsplan liegt gemäß § 86 Abs. 4 Kommunalselbstverwaltungsgesetz in der Zeit vom 02. bis 11.09.2024 (einschließlich) im Rathaus, Schloßstraße 13, Zimmer 109, während der allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich aus.

Namborn, den 28. August 2024
Gemeinde Namborn
Der Bürgermeister
Sascha Hilpüsch