Aufgrund der §§ 84 ff. des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes – KSVG – in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. Dezember 2023 (Amtsbl. I S. 1119), beschließt der Gemeinderat am 27. Juni 2024 folgende Haushaltssatzung:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird festgesetzt
| 1. | im Ergebnishaushalt mit | |
| dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 16.415.664 EUR |
| dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 17.506.424 EUR |
| im Saldo der Erträge und Aufwendungen auf | -1.090.760 EUR |
| 2. | im Finanzhaushalt mit | |
| den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 926.400 EUR |
| den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 1.349.100 EUR |
| dem Saldo aus Investitionstätigkeit auf | - 422.700 EUR |
| den Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 894.979 EUR |
| den Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 333.600 EUR |
| dem Saldo aus Finanzierungstätigkeit auf | 561.379 EUR |
Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen wird festgesetzt auf — 422.700 EUR
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf — 8,5 Mio. EUR
Die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Ergebnishaushaltes wird festgesetzt auf — 1.090.760 EUR
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) — 300 v. H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) — 440 v. H.
2. Gewerbesteuer — 420 v. H.
Es gilt der vom Gemeinderat am 17. April 2024 beschlossene Stellenplan.
Die nach § 92 Abs. 2 Kommunalselbstverwaltungsgesetz erforderliche Genehmigung des Landesverwaltungsamtes – Kommunalaufsichtsbehörde – ist erteilt.
Sie hat folgenden Wortlaut:
Im Rahmen der Haushaltssatzung 2024 der Gemeinde Namborn genehmige ich gemäß § 92 Abs. 2 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen in Höhe von
422.700 €.
Der Haushaltsplan liegt gemäß § 86 Abs. 4 Kommunalselbstverwaltungsgesetz in der Zeit vom 02. bis 11.09.2024 (einschließlich) im Rathaus, Schloßstraße 13, Zimmer 109, während der allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich aus.