In der Gemeinde Namborn wird ab dem 01. Januar 2001 die Abwassergebühr nicht mehr einheitlich nach der entnommenen Frischwassermenge, sondern getrennt nach Niederschlagswasser- und Schmutzwasser erhoben.
Die Gebühr für Schmutzwasser wird nach der gelieferten Frischwassermenge berechnet.
Maßstab für die Erhebung der Niederschlagswassergebühr sind die bebauten, befestigten bzw. versiegelten Grundstücksflächen, die an die öffentliche Abwasseranlage der Gemeinde Namborn angeschlossen sind.
Gemäß § 22 Abs. 3 der Abwassergebühren- und Beitragssatzung sind jegliche Änderungen der überbauten oder befestigten Grundstücksflächen durch den Gebührenpflichtigen unaufgefordert innerhalb von zwei Wochen nach Fertigstellung der Gemeinde mitzuteilen.
Die Festsetzung der Niederschlagswassergebühr für das Rechnungsjahr 2023 richtet sich nach den am 30. September diesen Jahres vorhandenen bebauten, befestigten bzw. versiegelten Grundstücksflächen (§ 17 Abs. 5 Abwassergebühren- und Beitragssatzung)
Falls sich gegenüber der im Gebührenbescheid 2022 veranlagten Grundstücksfläche Änderungen ergeben haben, teilen Sie dies bitte umgehend der Gemeinde mit.