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Namborner Nachrichten
Ausgabe 36/2022
Amtlicher Teil
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Straßensanierungsarbeiten in den Gemeindebezirken Hirstein und Roschberg

Straßensperrung im Gemeindebezirk Hirstein (Talstraße) vom 06.09.2022 bis 29.09.2022

Die Talstraße im Gemeindebezirk Hirstein wird wegen Straßensanierungsarbeiten im Bereich von Talstraße 4 bis einschließlich Einmündungsbereich Feuerwehr/Kultursaal im o.a. Zeitraum voll gesperrt. Die Ausfahrt für die Freiwillige Feuerwehr wird gesondert geregelt.

Straßensperrung im Gemeindebezirk Roschberg (Baltersweilerweg) vom 01.09.2022 bis 08.09.2022.

Der Baltersweilerweg im Gemeindebezirk Roschberg wird wegen Straßensanierungsarbeiten ab der Abzweigung zum Weidberger Weg bis zur Gemarkung „Bei Wendelswald“ (unterhalb Aussichtspunkt auf der Kuppe) im o.a. Zeitraum voll gesperrt. Anlieger erreichen ihre Grundstücke aus Richtung Baltersweiler, dies betrifft auch Besucher der Weiheranlage des ASV Baltersweiler e.V.

Straßensperrung im Gemeindebezirk Roschberg (Urweilerstraße) vom 08.09.2022 bis 13.09.2022

Die Urweilerstraße im Gemeindebezirk Roschberg wird wegen Straßensanierungsarbeiten in Fahrtrichtung Grügelborn ab Urweilerstraße 4 bis zum Einmündungsbereich Zum Klingelberg im o.a. Zeitraum voll gesperrt (erst nach Fertigstellung Baltersweilerweg). Die Umleitung für den PKW-Verkehr erfolgt über die Roschberger Straße in Baltersweiler. Das Durchfahrtsverbot für Fahrzeuge über 3,5t wird aufgehoben. Für den Schulbus-, Linien- sowie den Schwerlastverkehr (über 26t / 13t Achslast; Eisenbahnbrücke Baltersweiler) ist Roschberg im Zeitraum vom 08.09.2022 bis 13.09.2022 nicht erreichbar.

Durch die Fa. Saar-mobil wird für den Schulbus- und Linienverkehr im Bereich des Friedhofs Roschberg in diesem Zeitraum eine Nothaltestelle eingerichtet. Abfahrts- und Ankunftszeiten bleiben unverändert.

Im Zeitraum vom 05.09.2022 bis 07.09.2022 wird der Vorplatz zu Urweilerstraße 7-11 saniert. Hier ist lediglich mit geringen Verkehrsbeschränkungen zu rechnen. Anwohner werden gebeten, den Platz im vorgenannten Zeitraum freizuhalten.

Die Verkehrsteilnehmer werden um Verständnis gebeten.

Die Sperrungen werden mit Anbringung der Verkehrszeichen wirksam. Zuwiderhandlungen sind nach § 49 StVO Ordnungswidrigkeiten im Sinne des § 24 StVG und werden mit Geldbuße geahndet.

Namborn, den 30.08.2022
Der Bürgermeister
als Straßenverkehrsbehörde