Aufgrund der sehr hohen Bedeutung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit für die Verkehrssicherheit und damit für das Leben und die Gesundheit aller Verkehrsteilnehmer, insbesondere der Fußgänger und Radfahrer auch im Kindes- und Jugendalter, wurde vom Ortsrat Eisweiler-Pinsweiler ein Antrag auf Errichtung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h im Bereich Fußgängerüberweg L 320 Herrenwald, Einmündung Liebenburgstraße und Straße zum Friedhof gestellt.
Aktuell wird eine verdeckte Messung mit einem Viacount-Verkehrszählgerät durchgeführt und dient der reinen Datenerfassung. Die Datenerfassung ist die zwingende Grundlage für eine verkehrsberuhigte Maßnahme.
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