Im März 2009 wurde auf dem Friedhof Namborn die erste Urnenwand errichtet. Zwischenzeitlich ist bei mehreren Urnenwandkammern die Ruhefrist nach § 8 Abs. 2 der derzeit gültigen Friedhofssatzung von 15 Jahren abgelaufen bzw. läuft demnächst ab.
Ein Wiedererwerb der Urnenkammer nach Ablauf der Ruhefrist ist nicht mehr möglich (§ 13 Abs. 5).
Daher wird der Bauhof der Gemeinde Namborn die hiervon betroffenen Urnenwandkammern räumen und die Aschekapseln, die sich in der Schmuckurne befinden, wie in § 8 Abs. 3 der Friedhofssatzung vorgesehen, der Endbestattung auf dem Friedhof zuführen.
Sollten die Nutzungsberechtigten der in Rede stehenden Urnenwandkammern die Schmuckurnen bzw. die Verschlussplatten behalten wollen, bitte ich dies der Gemeindeverwaltung mitzuteilen. Die Sachbearbeiterin, Frau Rößler, ist telefonisch unter der Nr. 06857/9003-44 oder per Mail unter b.roessler@namborn.de zu erreichen.
Erfolgt keine Mitteilung durch die Nutzungsberechtigten bis spätestens zum 10.10.2025 werden die betreffenden Schmuckurnen/Verschlussplatten vom Bauhof entsorgt. In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Entschädigung.
Namborn, 12.09.2025