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Namborner Nachrichten
Ausgabe 37/2026
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung der Gemeinde Namborn

Gesplittete Abwassergebühr in der Gemeinde Namborn

hier: Niederschlagswassergebühr

In der Gemeinde Namborn wird ab dem 01. Januar 2001 die Abwassergebühr nicht mehr einheitlich nach der entnommenen Frischwassermenge, sondern getrennt nach Niederschlagswasser- und Schmutzwasser erhoben.

Die Gebühr für Schmutzwasser wird nach der gelieferten Frischwassermenge berechnet.

Maßstab für die Erhebung der Niederschlagswassergebühr sind die bebauten, befestigten bzw. versiegelten Grundstücksflächen, die an die öffentliche Abwasseranlage der Gemeinde Namborn angeschlossen sind.

Gemäß § 22 Abs. 3 der Abwassergebühren- und Beitragssatzung sind jegliche Änderungen der überbauten oder befestigten Grundstücksflächen durch den Gebührenpflichtigen unaufgefordert innerhalb von zwei Wochen nach Fertigstellung der Gemeinde mitzuteilen.

Die Festsetzung der Niederschlagswassergebühr für das Rechnungsjahr 2027 richtet sich nach den am 30. September 2026 vorhandenen bebauten, befestigten bzw. versiegelten Grundstücksflächen (§ 17 Abs. 5 Abwassergebühren- und Beitrags-satzung)

Falls sich gegenüber der im Gebührenbescheid 2026 veranlagten Grundstücksfläche Änderungen ergeben haben, teilen Sie dies bitte umgehend der Gemeinde mit.
Gemeinde Namborn
Der Bürgermeister
(Sascha Hilpüsch)