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Namborner Nachrichten
Ausgabe 38/2024
Amtlicher Teil
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Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO)

I. Die Gemeinde Namborn erlässt als zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß §§ 44 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung i. V. m. § 12 Abs. 1 Nr. 4 Straßenverkehrszuständigkeitsgesetz und 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 i. V. m. Abs. 9 Sätze 1 und 2 StVO aus Gründen der Sicherheit und Ordnung folgende Anordung:

- geänderte Verkehrsführung in der Straße „Martin-Luther Straße“ im Gemeindebezirk Hirstein:

1) Vollsperrung der Straße „Martin-Luther Straße“ /Sperrung Gehweg

Grund der Anordnung:

Neubau eines Mehrfamilienhauses

Verantwortlicher:

Gemeinde Namborn

Dauer:

24.09.2024 / 07:30 Uhr bis 13:00 Uhr

II. Anliegern ist die Zufahrt zu Ihren Wohnungen nicht möglich.

III. Die Anordnung tritt mit Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft und gilt bis zu deren Beseitigung. Zuwiderhandlungen werden als Ordnungswidrigkeit i. S. des § 24 StVG geahndet.

Namborn, den 18.09.2024
Sascha Hilpüsch
Der Bürgermeister
als Straßenverkehrsbehörde