I. Die Gemeinde Namborn erlässt als zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß §§ 44 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung i. V. m. § 12 Abs. 1 Nr. 4 Straßenverkehrszuständigkeitsgesetz und 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 i. V. m. Abs. 9 Sätze 1 und 2 StVO aus Gründen der Sicherheit und Ordnung folgende Anordung:
- geänderte Verkehrsführung in der Straße „Martin-Luther Straße“ im Gemeindebezirk Hirstein:
1) Vollsperrung der Straße „Martin-Luther Straße“ /Sperrung Gehweg
| Grund der Anordnung: | Neubau eines Mehrfamilienhauses |
| Verantwortlicher: | Gemeinde Namborn |
| Dauer: | 24.09.2024 / 07:30 Uhr bis 13:00 Uhr |
II. Anliegern ist die Zufahrt zu Ihren Wohnungen nicht möglich.
III. Die Anordnung tritt mit Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft und gilt bis zu deren Beseitigung. Zuwiderhandlungen werden als Ordnungswidrigkeit i. S. des § 24 StVG geahndet.