I. Die Gemeinde Namborn erlässt als zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß § 44 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung i. V. m. § 12 Abs. 1 Nr. 4 Straßenverkehrszuständigkeitsgesetz und § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 i. V. m. Abs. 9 Sätze 1 und 2 StVO aus Gründen der Sicherheit und Ordnung folgende Anordung:
Vollsperrung der Straße „Im Kessel“ zwischen Hausnummer 13 bis Kreuzungsbereich „Liebenburgstraße/Im Kessel“
Eine Umleitung erfolgt über die „Heerstraße“
| Grund der Anordnung: | Spielplatzfest |
| Verantwortlicher: | Gemeinde Namborn |
| Dauer: | 20.09.2025 von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr |
II. Die Anordnung tritt mit Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft und gilt bis zu deren Beseitigung. Zuwiderhandlungen werden als Ordnungswidrigkeit i. S. des § 24 StVG geahndet.