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Namborner Nachrichten
Ausgabe 4/2024
Amtlicher Teil
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Freiwillige Feuerwehr Löschbezirk Heisterberg

Am Samstag, den 03. Februar 2024, findet um 18:00 Uhr im Feuerwehrgerätehaus Heisterberg, eine Hauptversammlung des Löschbezirks Heisterberg mit Wahl des Löschbezirksführers / der Löschbezirksführerin und des stellvertretenden Löschbezirksführers / der stellvertretenden Löschbezirksführerin statt.

Die Wahl wird gemäß §10 Abs. 1 Nr. 2 Brandschutzsatzung der Gemeinde Namborn im Rahmen dieser Hauptversammlung durchgeführt.

Zu dieser Hauptversammlung und Wahl des Löschbezirksführers / der Löschbezirksführerin, lade ich alle aktiven Feuerwehrangehörige des Löschbezirkes Heisterberg ein.

Stimmberechtigt in der Versammlung sind nach § 10 Abs. 1 S. 2 Brandschutzsatzung der Gemeinde Namborn nur aktive Feuerwehrangehörige, die der Feuerwehr mindestens drei Monate angehören.

Für die Beschlussfassung und die Beschlussfähigkeit der Versammlung gelten die entsprechenden Vorschriften des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes -KSVG-.

Namborn, den 05. Januar 2024
Der Bürgermeister
der Gemeinde Namborn
-Ortspolizeibehörde-
gez. Hilpüsch
Bürgermeister