Vermutlich in der Nacht von Freitag, den 27.09.2024 auf Samstag den 28.09.2024 wurde am Rathaus der Gemeinde Namborn Vandalismus begangen!
Der oder die Verursacher/in konnte bisher nicht ermittelt werden. Daher bittet die Gemeinde Namborn um Ihre Mithilfe. Falls Sie sachdienliche Hinweise oder Beobachtungen zur Aufklärung der Straftat machen können, bitten wir Sie sich bei der Ortspolizeibehörde der Gemeinde Namborn unter der Telefonnummer 06857/9003-14 oder per E-Mail an ordnungsamt@namborn.de oder an die zuständige Polizeidienststelle St. Wendel unter der Telefonnummer 06851-898-0 zu melden.
§ 303 Sachbeschädigung StGB
(1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert.
(3) Der Versuch ist strafbar.