Auf dem Friedhof in Eisweiler ist in der letzten Zeit immer wieder festzustellen, dass ein mitgeführter Hund dort seine Geschäfte verrichtet und sein Besitzer diese Hinterlassenschaften nicht beseitigt.
Aus diesem Anlass weist die Gemeindeverwaltung nochmals auf die Friedhofsordnung hin, in der es nicht gestattet ist, Tiere innerhalb des Friedhofes mitzubringen. Sollte dies zukünftig nicht unterlassen werden, wird dies entsprechend zur Anzeige gebracht.