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Namborner Nachrichten
Ausgabe 41/2025
Der Seniorenbeauftragte informiert
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Spruch der Woche

Es sagte ein Alter: „Früher konnte ich zwei Tage durchfeiern. Heute könnte ich drei Tage durchschlafen.“

Wussten Sie,

warum die längste olympische Laufdisziplin (42,195 km) in der Leichtathletik Marathon heißt? Benannt wurde die Laufdisziplin nach einer antiken Legende, der zufolge ein Bote von Marathon aus die gut 40 Kilometer nach Athen lief, um dort den Sieg der Athener über die Perser in der Schlacht von Marathon (490 v. Chr.) zu verkünden.

Zum Schmunzeln

Lehrerin: Wer war Goethe? - Schüler: Dichter

Lehrerin: Wer war Mozart? - Schüler: Komponist

Lehrerin: Wer war Wagner? - Schüler: Erfinder der Steinofenpizza

Zum Nachdenken

In Deutschland gibt es 13 Weinanbaugebiete. Können Sie fünf davon nennen? Die Auflösung erfolgt in der Folgenummer der Namborner Nachrichten.

Fahrradschein (Carte de bicyclette)

In meinem Alter (86 Jahre) liegt es nahe, sich mit Aufräumarbeiten zu beschäftigen. Da fand ich einen auf meinen Namen vom Amtsvorsteher des Amtes Oberkirchen-Namborn am 26.04.1954 ausgestellten Fahrradschein. Vermerkt war:

• Hersteller des Fahrrades:

NSU

• Fabriknummer:

504 939

• Art des Fahrrades:

Herren

• Bereifung:

normal

Unter den Geboten, die der Radfahrer beachten muss, war u. a. vermerkt: „Dieser Fahrradschein ist beim Benutzen des Fahrrades ständig mitzuführen und den Kontrollorganen auf Verlangen vorzuzeigen.“

Muss der Erhalt von Pflegegeld bei der Steuer angegeben werden?

Nein. Weder muss der Pflegebedürftige erhaltenes Pflegegeld versteuern, noch muss weitergeleitetes Pflegegeld an Angehörige von diesen versteuert werden.

Die Pflegegrade im Überblick

Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder Fähigkeiten. Unterstützung ist in kleinen Bereichen nötig, etwa bei der Haushaltsführung oder in einzelnen Situationen des Alltags. Es besteht kein Anspruch auf Pflegegeld, jedoch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von 131 €.

Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigungen. Regelmäßige Hilfe im Alltag wird erforderlich, sei es bei der Körperpflege, beim Ankleiden oder bei der Nahrungsaufnahme. Das Pflegegeld beträgt monatlich 347,00 €.

Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigungen. Pflegebedürftige sind in vielen Bereichen des täglichen Lebens auf Unterstützung angewiesen. Das Pflegegeld beträgt monatlich 599,00 €.

Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigungen. Hier ist umfassende und oft mehrfache Hilfe am Tag notwendig, um die Grundversorgung sicherzustellen. Das Pflegegeld beträgt monatlich 800,00 €.

Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigungen mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung, etwa bei komplexen Krankheitsbildern oder hohem Hilfebedarf rund um die Uhr. Das Pflegegeld beträgt monatlich 990,00 €.

Neues Bestattungsgesetz von Rheinland-Pfalz findet Anklang auch im Saarland

In Rheinland-Pfalz trat im Oktober 2025 ein neues Bestattungsgesetz in Kraft, das mehr individuelle und kulturelle Bestattungsformen ermöglicht. Zu den Neuerungen gehören:

Sargpflicht entfällt

Verstorbene können auch ohne Holzsarg in einem Leinentuch beigesetzt werden.

Flussbestattung ist möglich

Die Asche von Verstorbenen kann in den Flüssen Rhein, Mosel, Saar und Lahn beigesetzt werden.

Asche zuhause und Aufteilung der Asche

Urnen dürfen an Privatpersonen ausgehändigt werden, was die Aufbewahrung der Asche zu Hause erlaubt. Auch die Teilung der Asche für mehrere Angehörige ist zulässig.

Wenn der Verstorbene dies zuvor schriftlich festgelegt hat, kann die Asche im eigenen Garten verstreut werden.

Das Gesetz lässt auch eine neue ökologische Bestattungsform, die Reerdigung (Humusbestattung) zu. Bei dieser Bestattungsform zersetzt sich der Körper innerhalb von rund 40 Tagen zu Erde.

Verarbeitung der Asche

Es ist erlaubt, synthetische Diamanten aus der Totenasche herzustellen.

Flexiblere Ruhezeiten

Die Ruhezeiten auf Friedhöfen sollen flexibler gestaltet werden.

Ralph Dörr
Ehrenamtlicher Seniorenbeauftragter