Titel Logo
Namborner Nachrichten
Ausgabe 42/2022
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO)

I. Die Gemeinde Namborn erlässt als zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß §§ 44 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung i. V. m. § 12 Abs. 1 Nr. 4 Straßenverkehrszuständigkeitsgesetz und 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 i. V. m. Abs. 9 Sätze 1 und 2 StVO aus Gründen der Sicherheit und Ordnung folgende Anordung:

Vollsperrung des Parkplatzes am Rathaus in der Schloßstraße 13 sowie der Zu- und Ausfahrt zum Flurweg von der Schloßstraße kommend

Regelplan Nr.:

BI/17 Vollsperrung

Grund der Sperrung:

Baumfällarbeiten

Verantwortlicher:

Gemeinde Namborn

Tag der Sperrung:

26.10.2022

Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung sowie Besucher des Rathauses werden gebeten, für die Dauer der Vollsperrung die Parkplätze am Spielplatz Hofeld-Mauschbach sowie in der Schloßstraße (Fahrbahnrand) zu nutzen.

II. Die Anordnung tritt mit Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft und gilt bis zu deren Beseitigung. Zuwiderhandlungen werden als Ordnungswidrigkeit i. S. des § 24 StVG geahndet.

Namborn, den 13.10.2022
Sascha Hilpüsch
Der Bürgermeister
als Straßenverkehrsbehörde