I. Die Gemeinde Namborn erlässt als zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß §§ 44 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung i. V. m. § 12 Abs. 1 Nr. 4 Straßenverkehrszuständigkeitsgesetz und 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 i. V. m. Abs. 9 Sätze 1 und 2 StVO aus Gründen der Sicherheit und Ordnung folgende Anordung:
Vollsperrung des Parkplatzes am Rathaus in der Schloßstraße 13 sowie der Zu- und Ausfahrt zum Flurweg von der Schloßstraße kommend
| Regelplan Nr.: | BI/17 Vollsperrung |
| Grund der Sperrung: | Baumfällarbeiten |
| Verantwortlicher: | Gemeinde Namborn |
| Tag der Sperrung: | 26.10.2022 |
Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung sowie Besucher des Rathauses werden gebeten, für die Dauer der Vollsperrung die Parkplätze am Spielplatz Hofeld-Mauschbach sowie in der Schloßstraße (Fahrbahnrand) zu nutzen.
II. Die Anordnung tritt mit Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft und gilt bis zu deren Beseitigung. Zuwiderhandlungen werden als Ordnungswidrigkeit i. S. des § 24 StVG geahndet.