I. Die Gemeinde Namborn erlässt als zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß §§ 44 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung i. V. m. § 12 Abs. 1 Nr. 4 Straßenverkehrszuständigkeitsgesetz und 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 i. V. m. Abs. 9 Sätze 1 und 2 StVO aus Gründen der Sicherheit und Ordnung folgende Anordung:
- geänderte Verkehrsführung in der Hiemesstraße im Gemeindebezirk Furschweiler:
| 1) | Aufhebung der Einbahnstraßenregelung, so dass Kraftfahrzeuge über 3,5t zGG den Einmündungsbereich Hiemesstraße, Freisener Straße, Auf der Steig (Richtung Bäckerei) als Ausfahrt nutzen können. |
| 2) | Sperrung der Hiemesstraße ab Anwesen Nr. 1 bis zum Einmündungsbereich Freisener Straße Richtung Ortsmitte/Linde für Fahrzeuge über 3,5t zGG durch Verkehrszeichen Nr. 253 |
| Grund der Anordnung: | Baustellenverkehr zum Fest- und Kirmesplatz Furschweiler |
| Verantwortlicher: | Gemeinde Namborn |
| Dauer: | 14.10.2022 - 11.11.2022 |
II. Die Anordnung tritt mit Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft und gilt bis zu deren Beseitigung. Zuwiderhandlungen werden als Ordnungswidrigkeit i. S. des § 24 StVG geahndet.