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Namborner Nachrichten
Ausgabe 42/2022
Amtlicher Teil
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Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO)

I. Die Gemeinde Namborn erlässt als zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß §§ 44 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung i. V. m. § 12 Abs. 1 Nr. 4 Straßenverkehrszuständigkeitsgesetz und 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 i. V. m. Abs. 9 Sätze 1 und 2 StVO aus Gründen der Sicherheit und Ordnung folgende Anordung:

- geänderte Verkehrsführung in der Hiemesstraße im Gemeindebezirk Furschweiler:

1)

Aufhebung der Einbahnstraßenregelung, so dass Kraftfahrzeuge über 3,5t zGG den Einmündungsbereich Hiemesstraße, Freisener Straße, Auf der Steig (Richtung Bäckerei) als Ausfahrt nutzen können.

2)

Sperrung der Hiemesstraße ab Anwesen Nr. 1 bis zum Einmündungsbereich Freisener Straße Richtung Ortsmitte/Linde für Fahrzeuge über 3,5t zGG durch Verkehrszeichen Nr. 253

Grund der Anordnung:

Baustellenverkehr zum Fest- und Kirmesplatz Furschweiler

Verantwortlicher:

Gemeinde Namborn

Dauer:

14.10.2022 - 11.11.2022

II. Die Anordnung tritt mit Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft und gilt bis zu deren Beseitigung. Zuwiderhandlungen werden als Ordnungswidrigkeit i. S. des § 24 StVG geahndet.

Namborn, den 17.10.2022
Sascha Hilpüsch
Der Bürgermeister
als Straßenverkehrsbehörde