Lageplan mit Geltungsbereich, genordet, ohne Maßstab
Der Rat der Gemeinde Namborn hat in seiner Sitzung am 18.10.2023 gem. § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB), in der Fassung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394), die Aufstellung des Bebauungsplanes „Im Engweg“ sowie die Teiländerung des Flächennutzungsplanes beschlossen.
Ziel des Bebauungsplanes ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Deckung der Nachfrage an Baugrundstücken, zur Errichtung von Ein- sowie Mehrfamilienhäusern, zu schaffen.
Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von rund 2,2 ha. Die genaue Abgrenzung ergibt sich aus dem anliegenden Flurkartenauszug.
Zwischenzeitlich haben die frühzeitigen Beteiligungsschritte gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB stattgefunden. Die vorgebrachten Anregungen wurden berücksichtigt und sind unter Abwägung aller privaten und öffentlichen Belange in die vorliegende Planung miteingeflossen.
In seiner Sitzung am 10.10.2024 hat der Gemeinderat die Entwurfsplanung - bestehend aus Planzeichnung (Teil A), dem Textteil (Teil B), der Begründung und dem Umweltbericht - zum Bebauungsplan gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen.
Gemäß 3 Abs. 2 BauGB in Verb. mit § 4 Abs. 2 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634) - unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen - wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des inkl. Planzeichnung, textlichen Festsetzungen, der Begründung und dem Umweltbericht vom 18.10.2024 bis einschließlich 18.11.2024 auf der Homepage der Gemeinde Namborn unter www.namborn.de eingestellt werden.
Zusätzlich liegen die Planunterlagen in der Zeit vom 18.10.2024 bis einschließlich 18.11.2024 während der Dienststunden (Mo-Fr 8:00 - 12:00 Uhr) im Rathaus der Gemeinde Namborn, Schloßstraße 13, 66640 Namborn, für jedermann einsehbar aus.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich zur Niederschrift, per Post oder elektronisch per E-Mail an die E-Mail-Adresse: c.mueller@namborn.de vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können (gem. § 4a Abs. 6 BauGB).
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Saarländisches Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.