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Namborner Nachrichten
Ausgabe 42/2025
Amtlicher Teil
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Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO)

I. Die Gemeinde Namborn erlässt als zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß §§ 44 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung i. V. m. § 12 Abs. 1 Nr. 4 Straßenverkehrszuständigkeitsgesetz und 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 i. V. m. Abs. 9 Sätze 1 und 2 StVO aus Gründen der Sicherheit und Ordnung folgende Anordung:

-

geänderte Verkehrsführung in der Straße „Lindenstraße“ im Gemeindebezirk Namborn / Furschweiler:

1)

Vollsperrung der Straße „Lindenstraße“ im Bereich der Hausnummer 2

Grund der Anorndung:

Anlieferung Dachkonstruktion Einfamilienhaus

Verantwortlicher:

Gemeinde Namborn

Dauer:

23.10.2025 (08:00 Uhr – 16:00 Uhr)

II. Anliegern ist die Zufahrt zu Ihren Wohnungen möglich.

III. Die Anordnung tritt mit Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft und gilt bis zu deren Beseitigung. Zuwiderhandlungen werden als Ordnungswidrigkeit i. S. des § 24 StVG geahndet.

Namborn, den 09.10.2025
Sascha Hilpüsch
Der Bürgermeister
als Straßenverkehrsbehörde