I. Die Gemeinde Namborn erlässt als zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß §§ 44 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung i. V. m. § 12 Abs. 1 Nr. 4 Straßenverkehrszuständigkeitsgesetz und 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 i. V. m. Abs. 9 Sätze 1 und 2 StVO aus Gründen der Sicherheit und Ordnung folgende Anordnung:
Geänderte Verkehrsführung in den Straßen „Martin-Luther Straße“ und „Zum Sportplatz“ im Gemeindebezirk Hirstein:
1) Vollsperrung der Straße „Martin-Luther Straße“ /Sperrung Gehweg
2) Teilsperrung der Straße „Zum Sportplatz“ im Bereich der Hausnummern 14 bis 18
| Grund der Anordnung: | Neubau eines Mehrfamilienhauses |
| Verantwortlicher: | Gemeinde Namborn |
| Dauer: | 31.10.2024 / 07:30 Uhr bis 14:00 Uhr |
II. Anliegern ist die Zufahrt zu Ihren Wohnungen nicht möglich.
III. Die Anordnung tritt mit Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft und gilt bis zu deren Beseitigung. Zuwiderhandlungen werden als Ordnungswidrigkeit i. S. des § 24 StVG geahndet.