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Namborner Nachrichten
Ausgabe 43/2025
Amtlicher Teil
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Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO)

I. Die Gemeinde Namborn erlässt als zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß § 44 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung i. V. m. § 12 Abs. 1 Nr. 4 Straßenverkehrszuständigkeitsgesetz und § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 i. V. m. Abs. 9 Sätze 1 und 2 StVO aus Gründen der Sicherheit und Ordnung folgende Anordung:

Vollsperrung der Verbindungsstraße zwischen Baltersweiler (Verlängerung der „Roschberger Straße“) und Roschberg

Grund der Anordnung:

Rückschnittarbeiten

Verantwortlicher:

Gemeinde Namborn

Dauer:

27.10.2025 bis einschließlich 30.10.2025

II. Die Anordnung tritt mit Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft und gilt bis zu deren Beseitigung. Zuwiderhandlungen werden als Ordnungswidrigkeit i. S. des § 24 StVG geahndet.

Namborn, den 22.10.2025
Der Bürgermeister
als Straßenverkehrsbehörde
In Vertretung
1. Beigeordneter
Ole Franke