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Namborner Nachrichten
Ausgabe 44/2022
Amtlicher Teil
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Pachtzins wird fällig

Der Fachbereich Bauwesen und Umwelt der Gemeinde Namborn weist darauf hin, dass am 11. November 2022 der Pachtzins für gemeindeeigene Grundstücke fällig wird.

Alle Pächter werden hiermit aufgefordert, falls noch nicht geschehen, den Pachtzins bis zu diesem Termin zu zahlen.

Nach Ablauf dieser Frist ergeht für die dann noch säumigen Pflichtigen eine persönliche Mahnung, wodurch zusätzliche Kosten (Säumniszuschläge, Mahngebühren und Portogebühren pp.) entstehen.

Diese Aufforderung gilt selbstverständlich nicht für die Zahlungspflichtigen, die der Gemeindekasse Namborn ein SEPA Lastschriftmandat erteilt haben.