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Namborner Nachrichten
Ausgabe 45/2024
Amtlicher Teil
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Bebauungsplan „Abfallwirtschaftszentrum Namborn“ in der Gemeinde Namborn, Ortsteil Hofeld-Mauschbach

Bekanntmachung des Beschlusses

zur Einleitung des Verfahrens

zur Aufstellung Des Bebauungsplanes, sowie der Veröffentlichung im Internet und der Auslegung zur Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung am 10.10.2024 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Abfallwirtschaftszentrum Namborn“ beschlossen hat.

In der Gemeinde Namborn, im Ortsteil Hofeld-Mauschbach, wurde 1982 eine Bauschutt- und Erdmassendeponie genehmigt.

Eine zwischenzeitlich im Bereich der ehemaligen Erdmassen- und Bauschuttdeponie Hofeld-Mauschbach angesiedelte Firma hat nun gegenüber der Gemeinde Namborn dringenden Investitionsbedarf in Form der Neuordnung des bestehenden Betriebsgeländes und Schaffung weiterer Entwicklungsmöglichkeiten geäußert.

Das Gelände der ehemaligen Bauschutt- und Erdmassendeponie wird in einem Teilbereich durch die Fa. AVE Asphalt-Vertrieb und Einbau GmbH genutzt. Diese ist auf das Recycling von Bauschutt und Aushubmaterial sowie Straßenaufbrüche spezialisiert.

Ein anderer Teilbereich wird durch die kommunale Kompostieranlage der Gemeinde Namborn genutzt, welche der Be- und Verarbeitung und Sammlung von Grüngut aus dem Galabau, privaten und gewerblichen Anlieferungen sowie kommunalen Sammelstellen dient.

Um die bestehenden und etablierten Nutzungen langfristig am derzeitigen Standort sichern zu können ist eine Neuordnung des Bereiches der ehemaligen Bauschutt- und Erdmassendeponie notwendig. Innerhalb des v.g. Geländes stehen ausreichend Flächenpotenziale für entsprechende Erweiterungen der bestehenden Nutzungen zur Verfügung.

Flächen, die für die Weiterentwicklung nicht benötigt werden, sollen für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaik-Anlage genutzt werden.

Diese dient der regenerativen Erzeugung von Strom und der gleichzeitigen Reduzierung des Verbrauchs fossiler Energieträger.

Das Plangebiet ist aufgrund der bereits bestehenden Nutzungen, der Lage abseits fachlich störempfindlicher Nutzungen und bestehenden Erschließung sowie der Nähe zur Bundesstraße 41 (B41) hervorragend geeignet.

Nach aktueller Rechtsgrundlage ist das Planvorhaben nicht realisierungsfähig. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen bedarf es daher der Aufstellung des Bebauungsplanes.

Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Namborn stellt für das Gebiet eine geplante gewerbliche Baufläche, eine Grünfläche, eine Fläche für die Landwirtschaft sowie eine Fläche für Wald dar. Der vorliegende Bebauungsplan widerspricht damit dem Entwicklungsgebot nach § 8 Abs. 2 BauGB, wonach Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind. Aus diesem Grund wird für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB geändert.

Das Plangebiet liegt westlich des Siedlungskörpers des Ortsteils Hofeld-Mauschbach und jenseits der Bundesstraße 41 (B41), im Bereich der ehemaligen Bauschutt- und Erdmassendeponie der Gemeinde Namborn.

Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt:

  • im Norden durch Waldflächen,
  • im Osten durch eine mit Gehölzbestand versehene Böschung zur Bundesstraße 41 (B41),
  • im Süden durch landwirtschaftliche Flächen,
  • im Westen durch landwirtschaftliche Flächen und Waldflächen.

Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst eine Fläche von ca. 6,9 ha.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Textteil (Teil B) und der Begründung sowie dem Entwurf des Umweltberichtes, in der Zeit vom 11.11.2024 bis einschließlich 13.12.2024 auf der Internetseite der Gemeinde Namborn (unter www.namborn.de) unter folgendem Pfad: Verwaltung & Politik, Bekanntmachungen, veröffentlicht und zur Ansicht und zum Herunterladen bereitgehalten werden. Der Inhalt der Bekanntmachung ist ebenfalls ins Internet eingestellt.

Die oben genannten Unterlagen können während des oben genannten Zeitraums zusätzlich im Rathaus der Gemeinde Namborn, Schloßstraße 13, 66640 Namborn, Zimmer Nr. 203 während der folgenden allgemeinen Dienststunden eingesehen werden: in der Zeit vom 11.11.2024 bis einschließlich 13.12.2024.

Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt und ein Umweltbericht gem. § 2a BauGB erstellt. Der Umweltbericht gem. § 2a BauGB wird nach Abschluss der frühzeitigen Veröffentlichung im Internet und öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 1 BauGB, § 4 Abs. 1 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB fertiggestellt.

Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen elektronisch per E-Mail an die Email-Adresse: c.mueller@namborn.de, bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift, vorgebracht werden.

Namborn, den 05.11.2024  —  Der Bürgermeister