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Namborner Nachrichten
Ausgabe 45/2024
Amtlicher Teil
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Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Abfallwirtschaftszentrum Namborn“ in der Gemeinde Namborn, Ortsteil Hofeld-Mauschbach

Bekanntmachung des Beschlusses zur Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes, sowie der Veröffentlichung im Internet und der Auslegung zur Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 10.10.2024 gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Flächennutzungsplan im Bereich des Bebauungsplanes „Abfallwirtschaftszentrum Namborn“ teilzuändern.

Gegenstand der vorliegenden Teiländerung des Flächennutzungsplanes ist die Darstellung einer Sonderbaufläche für Photovoltaik und Recycling, um die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaik-Anlage und Weiterentwicklung der Erdmassen- und Bauschuttdeponie planerisch vorzubereiten.

Aktuell stellt der Flächennutzungsplan der Gemeinde Namborn für das Gebiet eine geplante gewerbliche Baufläche, eine Grünfläche, Flächen für die Landwirtschaft sowie Flächen für Wald dar. Der vorliegende Bebauungsplan widerspricht damit dem Entwicklungsgebot nach § 8 Abs. 2 BauGB, wonach Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind. Aus diesem Grund wird für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB geändert.

Das Plangebiet liegt westlich des Siedlungskörpers des Ortsteils Hofeld-Mauschbach und jenseits der Bundesstraße 41 (B41), im Bereich der ehemaligen Bauschutt- und Erdmassendeponie der Gemeinde Namborn.

Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt:

im Norden durch Waldflächen,

im Osten durch eine mit Gehölzbestand versehene Böschung zur Bundesstraße 41 (B41),

im Süden durch landwirtschaftliche Flächen,

im Westen durch landwirtschaftliche Flächen und Waldflächen.

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der Teiländerung umfasst den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Abfallwirtschaftszentrum Namborn“. Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches der Teiländerung des Flächennutzungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst eine Fläche von ca. 6,9 ha.

Die BürgerInnen sind im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung über die Ziele und Zwecke der Planung zu informieren.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf der Flächennutzungsplanteiländerung, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Textteil (Teil B) und der Begründung sowie dem Entwurf des Umweltberichtes, in der Zeit vom 11.11.2024 bis einschließlich 13.12.2024 auf der Internetseite der Gemeinde Namborn (unter www.namborn.de) unter folgendem Pfad: Verwaltung & Politik, Bekanntmachungen, veröffentlicht und zur Ansicht und zum Herunterladen bereitgehalten werden. Der Inhalt der Bekanntmachung ist ebenfalls ins Internet eingestellt.

Die oben genannten Unterlagen können während des oben genannten Zeitraums zusätzlich im Rathaus der Gemeinde Namborn, Schloßstraße 13, 66640 Namborn, Zimmer Nr. 203 während der folgenden allgemeinen Dienststunden eingesehen werden: in der Zeit vom 11.11.2024 bis einschließlich 13.12.2024.

Im Rahmen der Teiländerung des Flächennutzungsplanes wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt und ein Umweltbericht gem. § 2a BauGB erstellt. Der Umweltbericht gem. § 2a BauGB wird nach Abschluss der frühzeitigen Veröffentlichung im Internet und öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 1 BauGB, § 4 Abs. 1 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB fertiggestellt.

Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen elektronisch per E-Mail an die Email-Adresse: c.mueller@namborn.de, bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift, vorgebracht werden.

Namborn, den 05.11.2024
Der Bürgermeister