I. Die Gemeinde Namborn erlässt als zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß §§ 44 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung i. V. m. § 12 Abs. 1 Nr. 4 Straßenverkehrszuständigkeitsgesetz und 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 i. V. m. Abs. 9 Sätze 1 und 2 StVO aus Gründen der Sicherheit und Ordnung folgende Anordung:
- geänderte Verkehrsführung im Gemeindebezirk Gehweiler:
1) Sperrung bzw. Teilsperrung der Straßen
durch Verkehrszeichen Nr. 250 bzw. Leitbaken
| Grund der Anorndung: | Ausbesserungsarbeiten Glasfaserausbau |
| Verantwortlicher: | Gemeinde Namborn |
| Dauer: | 11.11.2024 - 29.11.2024 |
II. Anliegern ist die Zufahrt zu Ihren Wohnungen möglich. Um jedoch einen reibungslosen Baustellenablauf zu ermöglichen, bitten wir die Anlieger darum, die Zu- und Abfahrt zu ihren Wohnungen auf das zwingend notwendige Maß zu beschränken. Zeitweise kommt es zu einer Vollsperrung.
III. Die Anordnung tritt mit Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft und gilt bis zu deren Beseitigung. Zuwiderhandlungen werden als Ordnungswidrigkeit i. S. des § 24 StVG geahndet.