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Namborner Nachrichten
Ausgabe 45/2024
Amtlicher Teil
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Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO)

I. Die Gemeinde Namborn erlässt als zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß §§ 44 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung i. V. m. § 12 Abs. 1 Nr. 4 Straßenverkehrszuständigkeitsgesetz und 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 i. V. m. Abs. 9 Sätze 1 und 2 StVO aus Gründen der Sicherheit und Ordnung folgende Anordung:

- geänderte Verkehrsführung im Gemeindebezirk Gehweiler:

1) Sperrung bzw. Teilsperrung der Straßen

  • Zum Milmert 1–5, 2-12,
  • Buntwiesstraße 2, 10a–19, 49
  • Eichertsbachstraße 18, 18a, 20–23
  • St. Annastraße 2a
  • Im Gäßchen 1, 3, 5
  • Auf der Buntwies 5

durch Verkehrszeichen Nr. 250 bzw. Leitbaken

Grund der Anorndung:

Ausbesserungsarbeiten Glasfaserausbau

Verantwortlicher:

Gemeinde Namborn

Dauer:

11.11.2024 - 29.11.2024

II. Anliegern ist die Zufahrt zu Ihren Wohnungen möglich. Um jedoch einen reibungslosen Baustellenablauf zu ermöglichen, bitten wir die Anlieger darum, die Zu- und Abfahrt zu ihren Wohnungen auf das zwingend notwendige Maß zu beschränken. Zeitweise kommt es zu einer Vollsperrung.

III. Die Anordnung tritt mit Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft und gilt bis zu deren Beseitigung. Zuwiderhandlungen werden als Ordnungswidrigkeit i. S. des § 24 StVG geahndet.

Namborn, den 31.10.2024
Sascha Hilpüsch
Der Bürgermeister
als Straßenverkehrsbehörde