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Namborner Nachrichten
Ausgabe 45/2024
Amtlicher Teil
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Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO)

I. Die Gemeinde Namborn erlässt als zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß §§ 44 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung i. V. m. § 12 Abs. 1 Nr. 4 Straßenverkehrszuständigkeitsgesetz und 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 i. V. m. Abs. 9 Sätze 1 und 2 StVO aus Gründen der Sicherheit und Ordnung folgende Anordnung:

- geänderte Verkehrsführung in der Straße „Friedhofstraße“ im Gemeindebezirk Baltersweiler:

1) Sperrung der Straße „Friedhofstraße“ durch Verkehrszeichen Nr. 250

Grund der Anordnung: Bauarbeiten der WVW / Erneuerung der Versorgungsleitungen

Verantwortlicher: Gemeinde Namborn

Dauer: 13.11.2024 - 13.12.2024

II. Anliegern ist die Zufahrt zu Ihren Wohnungen nicht möglich.

III. Die Anordnung tritt mit Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft und gilt bis zu deren Beseitigung. Zuwiderhandlungen werden als Ordnungswidrigkeit i. S. des § 24 StVG geahndet.

Namborn, den 07.11.2024
Sascha Hilpüsch
Der Bürgermeister als Straßenverkehrsbehörde