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Namborner Nachrichten
Ausgabe 45/2025
Amtlicher Teil
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BEKANNTMACHUNG DER OFFENLAGE

UND DER PARALLELEN BETEILIGUNG DER BEHÖRDEN UND SONSTIGEN TRÄGER ÖFFENTLICHER BELANGE UND DEN NACHBARGEMEINDEN ZUR TEILÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES IM PARALLELVERFAHREN ZUM BEBAUUNGSPLAN „TRIERER STRASSE“ IN DER GEMEINDE NAMBORN IM ORTSTEIL BALTERSWEILER

Der Gemeinderat Namborn hat in seiner Sitzung am 04.12.2024, gemäß § 1 bis 4c 3 BauGB und § 2 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 3, Gesetz vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394)., die Aufstellung des Bebauungsplanes „Trierer Straße“ sowie die Teiländerung des FNP im Parallelverfahren beschlossen.

Die Entwürfe des Bebauungsplanes „Trierer Straße“ und der Teiländerung des Flächennutzungsplanes bestehend jeweils aus Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen und der Begründung wurden gebilligt.

Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes „Trierer Straße“, Gemarkung Baltersweiler ist es, die betroffene landwirtschaftliche Fläche dem Siedlungskörper von Baltersweiler zuzuordnen. Die Festsetzung eines Reinen Wohngebietes ist vorgesehen. Das Plangebiet ist laut Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen. Eine Bebauung ist derzeit dort nicht genehmigungsfähig.

Aus diesem Grund werden auch die Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren erforderlich. Um den Verlust der landwirtschaftlichen Fläche zu kompensieren werden gleichzeitig grünordnerische Festsetzungen im Bebauungsplan getroffen. Ein Umweltbericht wird im weiteren Verlauf erarbeitet um den Eingriff in Natur und Landschaft eingehend zu untersuchen.

Die Erschließung ist über die „Trierer Straße“ gesichert. Das Gebiet ist mit einem Mischsystem ausgestattet. Auf dem Grundstück sind Regenwasser und Schmutzwasser getrennt zu führen. Das häusliche Schmutzwasser kann an den vorhandenen Kanal angeschlossen werden. Zur Entlastung der Kanalisation ist das anfallende Regenwasser auf den Grundstücken in Regenrückhaltevorrichtung zurückzuhalten. Als Zwischenspeicher können Dachbegrünungen, Zisternen, Rückhaltebecken oder Versickerungsschächte dienen. Auf jedem Grundstück ist ein Speichervolumen von mindestens 5.000 Litern nachzuweisen. Überläufe und andere anfallenden, unbelasteten Niederschläge sind örtlich zur Versickerung zu bringen.

Das Plangebiet mit einer Flächengröße von ca. 1 ha befindet sich im südwestlichen Siedlungskörper von Baltersweiler. Die Abgrenzung des Geltungsbereiches orientiert sich an den vorhandenen Flurstückszuschnitten.

Für den Geltungsbereich wird ein Reines Wohngebiet gemäß § 3 Baunutzungsverordnung (BauNVO) festgesetzt. Der Versiegelungsgrad wird auf 0,4 begrenzt. Dabei ist die Ausbildung eines Vollgeschosses zulässig.

Ausgleichsmaßnahmen (Flächen zum Anpflanzen) werden teilweise innerhalb des Plangebietes angeboten. Weitergehende Kompensationsmaßnahmen werden im Umweltbericht näher beschrieben. Daraus resultierende Ausgleichsmaßnahmen werden im Bebauungsplan zugeordnet.

Das Plangebiet erstreckt sich über nachfolgende Flurstücke in der Flur 1 der Gemarkung Baltersweiler:

142/3, 141/2, 140/2, 138/2, 137/2.

Ausgleichsflächen werden mit den Flurstücken 288 und 289 in der Flur 2 der Gemarkung Baltersweiler zur Verfügung gestellt.

Die Grenze des Planungsbereiches und der Ausgleichsfläche sind auf dem beigefügten Lageplan entsprechend gekennzeichnet.

Vorstehender Beschluss und die Darstellung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes wurden am 17.11.2023 im amtlichen Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Namborn veröffentlicht.

In Ausführung des Gemeinderatsbeschlusses vom 18.10.2023 wurde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) in der Zeit vom 27. November 2023 bis einschließlich 5. Januar 2024 während der Dienststunden im Amt für Bauwesen und Umwelt der Gemeinde Namborn, Schloßstraße 13, 66640 Namborn durchgeführt. Parallel dazu erfolgte die frühzeitige Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB mittels Anschreiben / E-Mail vom 21.11.2023.

Insgesamt sind 18 +7 (A bis G) Stellungnahmen eingegangen.

Bis zum 05.01.2024 sind 17 von 65 Trägern öffentlicher Belange oder ähnlichen Dienststellen oder Nachbargemeinden eingegangen. Von einer Dienstbehörde (LUA) wurde eine Fristverlängerung beantragt. Die Fristverlängerung wurde bis einschließlich 15.01.2024 im Einvernehmen mit der Gemeindeverwaltung gewährt. Außerhalb der Frist sind keine Stellungnahmen eingegangen.

Es haben sich Bürger im Rahmen der Auslegung nach gemäß § 3 Abs. 1 BauGB geäußert! Von der Öffentlichkeit sind 7 Stellungnahmen eingegangen. Neben Einzelpersonen sind es Pärchen und zwei Anliegergruppen.

Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und der Öffentlichkeit wurden anlässlich der Gemeinderatssitzung vom 04.12.2024 behandelt.

Der Gemeinderat hat am 04.12.2024 über die Ergebnisse der Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) und der Behörden (§ 4 Abs. 1 BauGB) beraten. Die im Zuge der Abwägung (§1 Abs. 7 BauGB) zur Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB in Verb. mit § 4 Abs. 1 BauGB) beschlossenen Änderungen wurden in die Planunterlagen aufgenommen.

Der Gemeinderat hat am 30.10.2025 die vom Vermessungs- u. Ingenieurbüro König, St.Wendel, erarbeitete Entwurfsplanung des Bebauungsplanes „Trierer Straße“ und der Teiländerung des Flächennutzungsplanes angenommen. In diesem Zusammenhang wurde die Verwaltung beauftragt, das förmliche Auslegungsverfahren gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4 Abs. 2 durchzuführen.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der zurzeit geltenden Fassung, in Verbindung mit der Satzung der Gemeinde Namborn über die Form der öffentlichen Bekanntmachungen wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die Entwürfe des Bebauungsplanes „Trierer Straße“ und der Teiländerung des Flächennutzungsplanes, einschl. Begründung, Umweltbericht, Planzeichnung mit Textteil, in der Zeit vom

10.11.2025 bis einschließlich 19.12.2025

während der Dienststunden im Amt für Bauwesen und Umwelt der Gemeinde Namborn Schloßstraße 13, 66640 Namborn, Z.- Nr. 203 zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden gemäß § 4a Abs. 4 BauGB zusätzlich in das Internet auf der Homepage der Gemeinde Namborn unter der Rubrik https:www.namborn.de/verwaltung-politik/Bekanntmachungen/ eingestellt. Die Auslegungsunterlagen sind dort zugänglich. Dieser Dienst steht während der Beteiligungsfrist zur Verfügung.

Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes „Trierer Straße“ und der Teiländerung des Flächennutzungsplanes, Gemarkung Baltersweiler wurde eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt und ein Umweltbericht gem. § 2a BauGB erstellt. Der Umweltbericht wurde nach der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB und gemäß § 2 Abs. 2 BauGB fertiggestellt. Auf Basis der frühzeitigen Beteiligung wurde der erforderliche Umfang und Detaillierungsgrad des Umweltberichts gem. § 4 Abs. 1 Satz 1 BauGB ermittelt.

Neben den Entwürfen des Bebauungsplanes „Trierer Straße“ und der Teiländerung des Flächennutzungsplanes, Gemarkung Baltersweiler bestehend jeweils aus Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen und der Begründung sind folgende Dokumente verfügbar, die umweltbezogene Informationen enthalten:

Umweltbericht, der nach Maßgabe der Anlage 1 zum BauGB u.a. nach den Umweltschutzgütern i.S. des § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB gegliedert ist, mit Informationen zum / zu

Schutzgut Biotope, Fauna und Flora

Schutzgut Geologie und Boden

Schutzgut Wasser

Schutzgut Geländeklima / Luft

Schutzgut Landschafts- und Ortsbild / Erholung

Schutzgut Kultur- und Sachgüter

Schutzgut Mensch

Schutzkriterien

Allgemeinen und speziellen Arten- und Lebensraumschutz

Maßnahmen zur Kompensation der Beeinträchtigungen: Ausgleichsmaßnahmen werden durch grünordnerische Festsetzungen getroffen, s. Umweltbericht

Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange mit Umweltbezug (Landesamt für Umwelt und Arbeitsschutz, Landesdenkmalamt, Landwirtschaftskammer, NABU) aus dem frühzeitigen Verfahren

Neben den im Entwurf des Umweltberichts und den in den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange enthaltenen umweltbezogenen Informationen sind folgende zusätzlichen Fachgutachten verfügbar:

Bodengutachten / Geotechnischer Bericht, Juni 2023

Untersuchungsbericht zur Versickerungsfähigkeit, Juni 2023

Von den im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung beteiligten Behörden bzw. der Öffentlichkeit wurde keine Einholung weiterer spezieller Fachgutachten gefordert.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift oder elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse: c.mueller@namborn.de vorgebracht werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde Namborn deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Namborn, den 05.11.2025 —  Der Bürgermeister

 — Sascha Hilpüsch

Abbildung Geltungsbereich Plangebiet o.M.

Abbildung Geltungsbereich Plangebiet und AUSGLEICHSFLÄCHE o.M.