Lageplan mit Geltungsbereich, genordet, ohne Maßstab
hier: Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Rat der Gemeinde Namborn hat in seiner Sitzung am 18.10. 2023 gem. § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB), in der Fassung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 28.7.2023 I Nr. 221, die Aufstellung des Bebauungsplanes „Im Engweg“ sowie die Teiländerung des Flächennutzungsplanes beschlossen.
Die Beschlüsse über die Einleitung der Bauleitplanverfahren werden hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes und der Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebiets sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung Herstellung von Wohnbauland geschaffen werden.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird der Öffentlichkeit Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planungen zu informieren. Es besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung (Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit).
Zu diesem Zweck können die Planunterlagen in der Zeit
auf der Homepage der Gemeinde Namborn unter (www.namborn.de) eingesehen werden.
Es ist zudem darauf hinzuweisen, dass
Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von rund 2,2 ha. Die genaue Abgrenzung ergibt sich aus dem anliegenden Flurkartenauszug.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Saarländisches Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.