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Namborner Nachrichten
Ausgabe 46/2023
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung

Lageplan mit Geltungsbereich, genordet, ohne Maßstab

Bebauungsplan „Im Engweg“ der Gemeinde Namborn, Ortsteil Hirstein mit paralleler Teiländerung des Flächennutzungsplans

hier: Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Rat der Gemeinde Namborn hat in seiner Sitzung am 18.10. 2023 gem. § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB), in der Fassung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 28.7.2023 I Nr. 221, die Aufstellung des Bebauungsplanes „Im Engweg“ sowie die Teiländerung des Flächennutzungsplanes beschlossen.

Die Beschlüsse über die Einleitung der Bauleitplanverfahren werden hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes und der Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebiets sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung Herstellung von Wohnbauland geschaffen werden.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird der Öffentlichkeit Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planungen zu informieren. Es besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung (Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit).

Zu diesem Zweck können die Planunterlagen in der Zeit

vom 27.11.2023 bis einschließlich 05.01.2024

auf der Homepage der Gemeinde Namborn unter (www.namborn.de) eingesehen werden.

Es ist zudem darauf hinzuweisen, dass

  1. Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,
  2. Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Wege (schriftlich, mündlich zur Niederschrift) abgegeben werden können,
  3. nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung des Bauleitplans unberücksichtigt bleiben können und
  4. als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit die Unterlagen im Rathaus der Gemeinde Namborn, während der Dienststunden (Mo, Di, Mi, Do, Fr von 08:30 - 12:00 Uhr und Mo, Di, Do von 13:30 - 15:30 Uhr sowie Mi von 13:30 - 18:00 Uhr), Schloßstraße 13, eingesehen werden können. Eine vorherige Terminvereinbarung wird empfohlen.

Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von rund 2,2 ha. Die genaue Abgrenzung ergibt sich aus dem anliegenden Flurkartenauszug.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Saarländisches Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.

Namborn, den 15.10.2023
Der Bürgermeister
Sascha Hilpüsch