Abbildung Geltungsbereich Plangebiet, o.M.
der Aufstellung und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und parallelen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und den Nachbargemeinden zur Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren zum Bebauungsplan „Trierer Straße“ in der Gemeinde Namborn im Ortsteil Baltersweiler
Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.07.2023 (BGBl. I Nr. 221),
wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat Namborn in öffentlicher Sitzung am 18.10.2023 beschlossen hat, den Bebauungsplanes „Trierer Straße“ aufzustellen. Gleichzeitig erfolgt die Teiländerung des FNP im Parallelverfahren.
Weiterhin wird bekannt gemacht, dass der Bebauungsplan „Trierer Straße“ sowie die Teiländerung des FNP mit frühzeitiger Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 erfolgt. Die Entwürfe des Bebauungsplanes „Trierer Straße“ und der Teiländerung des Flächennutzungsplanes bestehend jeweils aus der Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen und der Begründung werden in der Zeit
vom 27.11.2023 bis einschließlich 05.01.2024
während der Dienststunden im Fachbereich IV des Bauamtes der Gemeinde Namborn Schloßstraße 13, 66640 Namborn, Zimmer Nr. 208 zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Zusätzlich werden die Unterlagen gem. § 4a Abs. 4 Bau GB in dem online-Portal der Gemeinde Namborn (https://www.namborn.de/Verwaltung-Politik/Bekanntmachungen/) digital zur Verfügung gestellt.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.
Gleichzeitig wird die frühzeitige Beteiligung der Behörden, gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt, um zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detailierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzufordern.
Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes „Trierer Straße“, Gemarkung Baltersweiler ist es, die betroffene landwirtschaftliche Fläche dem Siedlungskörper von Baltersweiler zuzuordnen. Die Festsetzung eines Reinen Wohngebietes ist vorgesehen. Das Plangebiet ist laut Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen. Eine Bebauung ist derzeit dort nicht genehmigungsfähig.
Aus diesem Grund werden auch die Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren erforderlich. Um den Verlust der landwirtschaftlichen Fläche zu kompensieren werden gleichzeitig grünordnerische Festsetzungen im Bebauungsplan getroffen. Ein Umweltbericht wird im weiteren Verlauf erarbeitet um den Eingriff in Natur und Landschaft eingehend zu untersuchen.
Die Erschließung ist über die „Trierer Straße“ gesichert. Das Gebiet ist mit einem Mischsystem ausgestattet. Auf dem Grundstück sind Regenwasser und Schmutzwasser getrennt zu führen. Das häusliche Schmutzwasser kann an den vorhandenen Kanal angeschlossen werden. Zur Entlastung der Kanalisation ist das anfallende Regenwasser auf den Grundstücken in Regenrückhaltevorrichtung zurück zu halten. Als Zwischenspeicher können Dachbegrünungen, Zisternen, Rückhaltebecken oder Versickerungsschächte dienen. Auf jedem Grundstück ist ein Speichervolumen von mindestens 5.000 Litern nachzuweisen. Überläufe und andere oberflächlich anfallenden unbelasteten Niederschläge sind örtlich zur Versickerung zu bringen.
Das Plangebiet mit einer Flächengröße von ca. 1 ha befindet sich im südwestlichen Siedlungskörper von Baltersweiler. Die Abgrenzung des Geltungsbereiches orientiert sich an den vorhandenen Flurstückszuschnitten.
Für den Geltungsbereich wird ein Reines Wohngebiet gemäß § 3 Baunutzungsverordnung (BauNVO) festgesetzt. Der Versiegelungsgrad wird auf 0,3 bis 0,4 in Abhängigkeit der zulässigen Geschossigkeit begrenzt. Je nach Geländeverlauf werden ein oder zwei Vollgeschosse erlaubt.
Ausgleichsmaßnahmen (Flächen zum Anpflanzen) werden teilweise innerhalb des Plangebietes angeboten. Weitergehende Kompensationsmaßnahmen werden im Umweltbericht untersucht und näher beschrieben. Daraus resultierende Ausgleichsmaßnahmen sind im weiteren Planungsprozeß zu konkretisieren.
Das Plangebiet erstreckt sich über nachfolgende Flurstücke in der Gemarkung Baltersweiler:
142/3, 141/2, 140/2, 138/2, 137/2.
Die Grenze des Planungsbereiches ist auf dem beigefügten Lageplan entsprechend gekennzeichnet.
Ab sofort kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung im Bauamt, Fachbereich IV, der Gemeinde Namborn Schloßstraße 13, 66640 Namborn, Zimmer Nr. 208 unterrichten und sich bis zum 05.01.2024 zur Planung äußern.
Namborn, den 15.11.2023 | Der Bürgermeister |
| | Sascha Hilpüsch |