I. Die Gemeinde Namborn erlässt als zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß §§ 44 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung i. V. m. § 12 Abs. 1 Nr. 4 Straßenverkehrszuständigkeitsgesetz und 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 i. V. m. Abs. 9 Sätze 1 und 2 StVO aus Gründen der Sicherheit und Ordnung folgende Anordnung:
- geänderte Verkehrsführung in der Heisterberger Straße im Gemeindebezirk Namborn/Heisterberg:
1) Sperrung der Heisterberger Straße durch Verkehrszeichen Nr. 250
Grund der Anorndung: Glasfaserausbau
Verantwortlicher: Gemeinde Namborn
Dauer: 06.12.2022
II. Der Anliegerverkehr wird umgeleitet über Namborn-Güdesweiler-Steinberg-Deckenhardt-Walhausen
III. Die Anordnung tritt mit Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft und gilt bis zu deren Beseitigung. Zuwiderhandlungen werden als Ordnungswidrigkeit i. S. des § 24 StVG geahndet.