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Namborner Nachrichten
Ausgabe 48/2022
Amtlicher Teil
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Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO)

I. Die Gemeinde Namborn erlässt als zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß §§ 44 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung i. V. m. § 12 Abs. 1 Nr. 4 Straßenverkehrszuständigkeitsgesetz und 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 i. V. m. Abs. 9 Sätze 1 und 2 StVO aus Gründen der Sicherheit und Ordnung folgende Anordnung:

- geänderte Verkehrsführung in der Heisterberger Straße im Gemeindebezirk Namborn/Heisterberg:

1) Sperrung der Heisterberger Straße durch Verkehrszeichen Nr. 250

Grund der Anorndung: Glasfaserausbau

Verantwortlicher: Gemeinde Namborn

Dauer: 06.12.2022

II. Der Anliegerverkehr wird umgeleitet über Namborn-Güdesweiler-Steinberg-Deckenhardt-Walhausen

III. Die Anordnung tritt mit Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft und gilt bis zu deren Beseitigung. Zuwiderhandlungen werden als Ordnungswidrigkeit i. S. des § 24 StVG geahndet.

Namborn, den 24.11.2022
Sascha Hilpüsch
Der Bürgermeister
als Straßenverkehrsbehörde