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Namborner Nachrichten
Ausgabe 49/2022
Der Seniorenbeauftragte informiert
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Der Seniorenbeauftragte informiert

Spruch der Woche

Wie langweilig wäre das Leben, wenn wir immer nur mit Menschen sprächen, die genauso denken wie wir. Der Widerspruch ist das Salz des Lebens, aber nur wirklich starke Persönlichkeiten ertragen ihn, ohne böse zu werden. Niemand ist dümmer als ich, nur weil er anders denkt!“ (Werner Braun, 1926 - 2012, deutscher Musikwissenschaftler)

Wussten Sie,

dass namensgebend für wichtige ehemalige Grubenbetriebe des Saarbergbaus bedeutende Persönlichkeiten aus Politik, Verwaltung und Bergbau des preußischen Staates waren? Einige Beispiele:

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Grube Reden:

Friedrich Wilhelm Graf von Reden war preußischer Staatsminister

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Grube Dechen

Heinrich von Dechen war im Rang eines Oberberghauptmannes

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Grube Itzenplitz:

Graf Heinrich August von Itzenplitz war preußischer Handelsminister

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Grube Heinitz:

Friedrich Anton von Heynitz war preußischer Staatsminister

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Grube Camphausen

Otto Camphausen war preußischer Finanzminister

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Grube König

Benannt nach König Friedrich Wilh. III der 1821 Saarbrücken besuchte.

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Grube Maybach:

Benannt nach dem preußischen Minister Albert von Maybach

Preußen war damals Besitzer der Zechen. Mehrere Personen aus unserer Gemeinde waren nach dem 2. Weltkrieg bis in die 60er Jahre zum Beispiel auf den Gruben Reden, Dechen, Heinitz oder König beschäftigt. Am 30. Juni 2012 ist der Bergbau im Saarland mit der endgültigen Stilllegung des Bergwerks Saar in Ensdorf offiziell zu Ende gegangen. Damit endete eine Ära, die das Saarland über 250 Jahre lang prägte.

Auflösung: Wie heißen die Weinanbaugebiete in der BRD?

Es sind dies: 1. Ahr, 2. Baden, 3. Hessische Bergstraße, 4. Franken, 5. Mittelrhein, 6. Mosel (Saar, Ruwer), 7. Nahe, 8. Pfalz, 9. Rheingau, 10. Rheinhessen, 11. Saale-Unstrut, 12. Sachsen, 13. Württemberg. Haben Sie noch acht von 13 gewusst?

Was ist „Fubbes“?

In unserer Mundart gibt es das Wort „Fubbes“. Wissen Sie, was man darunter versteht? Wenn nicht, dann lesen Sie die nächste Ausgabe der Namborner Nachrichten.

Erben und Vererben: Informationsveranstaltung mit einer Notarin

Eine Notarin wäre bereit, in unserer Gemeinde zu dem Thema „Erben und Vererben“ bzw. „Erbfolge - erst mit dem Tod oder schon jetzt?“ zu referieren. Nach den negativen Erfahrungen betreffend Teilnehmerzahl anlässlich der vorgesehenen Veranstaltung „Muss ich als Rentner Steuern zahlen“, sehe ich mich veranlasst, einen Termin mit der Notarin aber erst dann zu vereinbaren, wenn sich bis 31. Januar 2023 mindestens 25 Personen bei mir für die Teilnahme angemeldet haben, und zwar telefonisch unter der Nummer 06851 3218 oder per Mail: Doerr.Baltersweiler@t-online.de. Die Informationsveranstaltung ist vorgesehen im Monat März/April um 16:00 oder 17:00 Uhr im Bürgerhaus in Hofeld-Mauschbach.

Ab Januar 2023 gibt es deutlich mehr Wohngeld

Die stark gestiegenen Energiekosten treffen Bürgerinnen und Bürger mit kleinen Einkommen besonders stark, da bei ihnen die Wohn- und Heizkosten einen hohen Anteil der Ausgaben ausmachen. Mit der Wohngeldreform erhöht die Bundesregierung das Wohngeld und sorgt dafür, dass mehr Haushalte Wohngeld erhalten.

Nicht nur Mieter, sondern auch Haus- und Wohnungseigentümer können Wohngeld erhalten. Dieses ist abhängig vom Einkommen, von der Haushaltsgröße, von der Höhe der Miete und vom Wohnort. Aktuell bekommen mehr als 600.000 Haushalte Wohngeld. Ab 2023 sollen es bis zu zwei Millionen werden. Durch die neuen Einkommensgrenzen darf man deutlich mehr verdienen und immer noch Wohngeld bekommen. Das Wohngeld soll sich im Zuge der vom Bund geplanten Reform im Schnitt verdoppeln.

Sie sollten einmal überprüfen, ob Ihnen Wohngeld zusteht

Viele glauben, dass sie zu viel verdienen, um einen Anspruch auf Wohngeld zu haben. Deshalb erhalten nach dem heutigen Stand auch nur 600.000 Haushalte Wohngeld, obwohl es mehr als 1,2 Millionen Haushalte bekommen könnten. Zuständig für die Beantragung des Wohngeldes ist der Landkreis St. Wendel - Kreissozialamt -. Wenn Sie über kein hohes Gesamteinkommen verfügen, sollten Sie sich möglichst sofort (nicht erst im Januar) mit einem Sachbearbeiter des Kreissozialamtes in Verbindung setzen, um herauszufinden, ob Ihnen Wohngeld zusteht.

Folgende Angaben werden benötigt: Anzahl der Haushaltsmitglieder, Einkommen der Haushaltsmitglieder, Mietwohnung oder Eigenheim, Größe der Wohnung, Miete einschl. Nebenkosten, bei Eigenheim: Grundsteuer, evtl. Zins- und Tilgungsraten.

Ralph Dörr
Ehrenamtllicher Seniorenbeauftragter