I. Die Gemeinde Namborn erlässt als zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß §§ 44 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung i. V. m. § 12 Abs. 1 Nr. 4 Straßenverkehrszuständigkeitsgesetz und 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 i. V. m. Abs. 9 Sätze 1 und 2 StVO aus Gründen der Sicherheit und Ordnung folgende Anordung:
- geänderte Verkehrsführung in der Trierer Straße im Gemeindebezirk Baltersweiler:
1) | Sperrung Feldwirtschaftsweg abgehend von der Trierer Straße Richtung Winkenbacherhof durch Verkehrszeichen Nr. 250 |
| Grund der Anorndung: | Bauarbeiten der WVW / Erneuerung der Versorgungsleitungen |
| Verantwortlicher: | Gemeinde Namborn |
| Dauer: | 04.12.2024 – 31.03.2025 |
II. Anliegern ist die Zufahrt zu Ihren Wohnungen jederzeit möglich.
III. Zufahrt zum Winkenbacher Hof für Fahrzeuge mit einer max. Höhe von 3,60m über die Straße „Zur Göckelmühle“.
II. Die Anordnung tritt mit Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft und gilt bis zu deren Beseitigung. Zuwiderhandlungen werden als Ordnungswidrigkeit i. S. des § 24 StVG geahndet.