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Namborner Nachrichten
Ausgabe 49/2024
Amtlicher Teil
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Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO)

I. Die Gemeinde Namborn erlässt als zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß §§ 44 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung i. V. m. § 12 Abs. 1 Nr. 4 Straßenverkehrszuständigkeitsgesetz und 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 i. V. m. Abs. 9 Sätze 1 und 2 StVO aus Gründen der Sicherheit und Ordnung folgende Anordung:

- geänderte Verkehrsführung in der Trierer Straße im Gemeindebezirk Baltersweiler:

1)

Sperrung Feldwirtschaftsweg abgehend von der Trierer Straße Richtung Winkenbacherhof durch Verkehrszeichen Nr. 250

Grund der Anorndung:

Bauarbeiten der WVW / Erneuerung der Versorgungsleitungen

Verantwortlicher:

Gemeinde Namborn

Dauer:

04.12.2024 – 31.03.2025

II. Anliegern ist die Zufahrt zu Ihren Wohnungen jederzeit möglich.

III. Zufahrt zum Winkenbacher Hof für Fahrzeuge mit einer max. Höhe von 3,60m über die Straße „Zur Göckelmühle“.

II. Die Anordnung tritt mit Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft und gilt bis zu deren Beseitigung. Zuwiderhandlungen werden als Ordnungswidrigkeit i. S. des § 24 StVG geahndet.

Namborn, den 03.12.2024
Sascha Hilpüsch
Der Bürgermeister
als Straßenverkehrsbehörde