zur Abgabe von Vorschlägen für die Bestellung von Beisitzern und deren Stellvertreter für den Gemeindewahlausschuss und die Wahlvorstände
Aufgrund der §§ 8 und 9 Kommunalwahlgesetz (KWG) und des § 5 Europawahlgesetz (EuWG) werden die in der Gemeinde Namborn vertretenen Parteien und Wählergruppen sowie interessierte Bürger aufgefordert, Vorschläge zur Bildung des Gemeindewahlausschusses für die Kommunalwahlen und der Wahlvorstände für die Kommunalwahlen und die Europawahl am 09.06.2024
bis zum 29. Februar 2024
beim Wahlamt der Gemeinde Namborn (Zimmer 105 oder 106 des Rathauses) einzureichen.
Gemeindewahlausschuss für die Kommunalwahlen
Vorsitzender des Gemeindewahlausschusses ist der Gemeindewahlleiter. Darüber hinaus gehören dem Ausschuss mindestens vier von ihm berufene Wahlberechtigte als Beisitzer/innen an. Für jede/n Beisitzer/in ist ein/e Stellvertreter/in zu bestellen. Der Gemeindewahlleiter bestellt die Beisitzer/innen und deren Stellvertreter/innen unter Berücksichtigung der von den in der Gemeinde Namborn vertretenen Parteien und Wählergruppen rechtzeitig eingehenden Vorschläge.
Es wird darauf hingewiesen, dass Mitglied des Gemeindewahlausschusses nach § 8 Absatz 1 KWG nicht sein kann, wer Vertrauensperson oder stellvertretende Vertrauensperson für einen Wahlvorschlag ist.
Der Gemeindewahlausschuss entscheidet über die Zulassung der Wahlvorschläge. Er stellt ferner das Gesamtergebnis der Wahl in der Gemeinde fest und nimmt die Sitzverteilung vor.
Die vom Gemeindewahlausschuss vorzunehmende Feststellung des amtlichen Wahlergebnisses anlässlich der Direktwahlen (Bürgermeister/Landrat) gilt auch für den Fall einer etwaig notwendigen Stichwahl am 23. Juni 2024.
Wahlvorstände für die Europa- und Kommunalwahlen
Die für die Gemeinderatswahl gebildeten acht Wahlbereiche der Gemeinde Namborn sind wie folgt in Wahlbezirke eingeteilt:
| Wahlbereich I | Namborn/Heisterberg | 2 Wahlbezirke |
| Wahlbereich II | Baltersweiler | 1 Wahlbezirk |
| Wahlbereich III | Eisweiler/Pinsweiler | 1 Wahlbezirk |
| Wahlbereich IV | Furschweiler | 1 Wahlbezirk |
| Wahlbereich V | Gehweiler | 1 Wahlbezirk |
| Wahlbereich VI | Hirstein | 1 Wahlbezirk |
| Wahlbereich VII | Hofeld-Mauschbach | 1 Wahlbezirk |
| Wahlbereich VIII | Roschberg | 1 Wahlbezirk |
zusätzlich 2 Briefwahlbezirke für die Europawahl
Für jeden der Wahlbezirke sowie für die Briefwahlvorstände werden ein aus dem Wahlvorsteher als Vorsitzenden, seinem Stellvertreter und mindestens drei Beisitzern bestehender Wahlvorstand gebildet. Die Wahlbezirke für die Kommunalwahlen sind gleichzeitig Wahlbezirke für die Europawahl.
Ich bitte daher die Vorsitzenden in den Gemeindebezirken möglichst viele Personen für die Besetzung der v. g. Ämter in jedem Wahlvorstand der Wahlbezirke in ihrem Wahlbereich zu benennen.
Briefwahlvorstand für die Europawahl
Die Briefwahlvorstände sind lediglich für die Europawahl zuständig und werden in der Liebenburghalle in Eisweiler eingesetzt. Ich bitte daher die Vorsitzenden der Gemeindeverbände um Benennung von mindestens 2 Personen und 2 Ersatzpersonen aus dem Kreis der Wahlberechtigten, die als Beisitzer in den Briefwahlvorstand berufen werden können.
Vorschläge sind zu richten an die Dienstanschrift der Gemeinde Namborn, z. Hd. Gemeindewahlleiter, Schloßstraße 13, 66640 Namborn oder per E-Mail an wahlamt@namborn.de.