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Namborner Nachrichten
Ausgabe 5/2025
Nachrichten aus dem Rathaus
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WG: aktueller Bürgerbrief

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

ich möchte Sie gerne über die Aufkommensneutralität der Grundsteuer, das heißt die Höhe der Einnahmen in der jeweiligen Kommune (Gemeinde Namborn) durch die Grundsteuer informieren.

Der Gemeinderat hatte in seiner Sitzung am 04. Dezember 2024 auf Vorschlag der Verwaltung den Hebesatz für die Grundsteuer B von derzeit 440 von Hundert auf 350 v. H. durch Beschluss ab dem Jahr 2025 gesenkt.

In den nächsten Tagen werden voraussichtlich die neuen Grundsteuerbescheide versandt.

Der Gesetzgeber hat den Grundsatz der Aufkommensneutralität bei der Reform vorgesehen. Das bedeutet, dass sich das Grundsteueraufkommen der Gemeinde allein durch die Reform nicht erhöhen sollte.

Das bedeutet jedoch nicht, dass die Grundsteuer für den einzelnen Grundstückseigentümer gleich bleibt. Vielmehr ändert sich die Höhe der Grundsteuer bei jedem Grundstückseigentümer.

Bei einem Teil reduziert sich durch die Neubewertung der Grundstücke die an die Gemeinde zu zahlende Grundsteuer und bei einem Teil wird sich die Grundsteuer erhöhen.

Die Erhöhung kann in Einzelfällen stark von der bisherigen Grundsteuer abweichen.

Dies ist insbesondere bei neueren, umfangreich sanierten Häusern bzw. Häusern mit großen Grundstücken der Fall. Die Bewertungen wurden von den Finanzämtern vorgenommen.

Hierauf hat die Gemeinde keinen Einfluss und ist bei der Festsetzung und Erhebung der Grundsteuer an die Grundsteuermessbeträge der Finanzämter gebunden. Sollten Sie mit der festgesetzten Höhe nicht einverstanden sein, wenden Sie sich bitte an das Finanzamt. Die Gemeinde kann Ihnen diesbezüglich nicht abhelfen. (Näheres siehe Innenteil)

Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende.

Ihr Bürgermeister
Sascha Hilpüsch