wird der Termin zur Zwangsversteigerung bestimmt auf Dienstag, 24. Februar 2026, 10.00 Uhr im Gerichtsgebäude des Amtsgerichts St. Wendel, Schorlemerstraße 33, Saal 3.
Objektart: Wohn- und Geschäftshaus
St. Wendeler Straße 17, 66640 Namborn-Baltersweiler
Beschreibung (ohne Gewähr):
Wohn- und Geschäftshaus mit eingeschossigen Anbauten sowie angrenzende Grundstücke. Innenbesichtigung war nicht möglich, insoweit erfolgte ein Wertabschlag. Wohnfläche geschätzt: 142 m², Gewerbefläche geschätzt 108 m². Baujahr nicht bekannt. Gesamtgrundstücksgröße: 1653 m ²
Lage: Nordöstl. Saarland, Gemeinde Namborn, Naherholung
Verkehrswert: insgesamt 141.600 €
zum Stichtag 16.08.2023: Nr.7: 137.000 €, Nr. 11:50 €, Nr.12: 4550,00 €
In einem früheren Termin ist der Zuschlag aus den Gründen des § 74a oder § 85a ZVG versagt worden. In dem nunmehr anberaumten Termin kann daher der Zuschlag auch auf ein Gebot erteilt werden, das weniger als die Hälfte des Grundstückswertes beträgt.
Der Versteigerungsvermerk wurde am 19.04.2023 im Grundbuch eingetragen.
Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und gegebenenfalls glaubhaft zu machen, andernfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses den übrigen Rechten und Ansprüchen im Range nachgesetzt werden.
Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten - gegebenenfalls mit Angabe des beanspruchten Ranges - schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle des Amtsgerichts zu erklären.
Wer ein der Versteigerung des Grundbesitzes (oder des nach § 55 ZVG mitzuversteigernden Zubehörs) entgegenstehendes Recht hat, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens (insoweit) herbeizuführen, andernfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. Information auch unter www.zvsaar.de oder www.zvg-portal.de
Bieter haben auf Verlangen im Termin an das Gericht Sicherheitsleistung i.H.v. mindestens 10 % des Verkehrswertes zu leisten. Die Sicherheitsleistung kann neben Bundesbankschecks, durch Kreditinstitute ausgestellte Verrechnungsschecks und Bürgschaft nur noch durch Überweisung auf das Konto der Gerichtskasse (IBAN: DE90 5901 0066 0000 5066 68; BIC: PBNKDEFF590) unter Angabe des Aktenzeichens wirksam geleistet werden. Eine Barleistung ist nicht mehr möglich.
Nähere Angaben zu dem Objekt und weitere Zwangsversteigerungsobjekte im Internet unter www.zvg-portal.de
18 K 10/23