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Namborner Nachrichten
Ausgabe 50/2023
Amtlicher Teil
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Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO)

I. Die Gemeinde Namborn erlässt als zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß §§ 44 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung i. V. m. § 12 Abs. 1 Nr. 4 Straßenverkehrszuständigkeitsgesetz und 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 i. V. m. Abs. 9 Sätze 1 und 2 StVO aus Gründen der Sicherheit und Ordnung folgende Anordung:

1)

Sperrung der „Brümmenrechstraße“ (im Bereich des Friedhofes) in Namborn durch Verkehrszeichen Nr. 250

Grund der Anorndung:

Verkehrssicherungsmaßnahmen der Bäume in diesem Bereich

Verantwortlicher:

Gemeinde Namborn

Dauer:

18.12.2023

II. Anliegern ist die Zufahrt zu Ihren Wohnungen grundsätzlich jederzeit möglich. Jedoch um den Ablauf der Baumaßnahme so geringfügug wie möglich zu Unterbrechen, ist dies auf das zwingend notwendige Maß zu beschränken.

III. Die Anordnung tritt mit Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft und gilt bis zu deren Beseitigung. Zuwiderhandlungen werden als Ordnungswidrigkeit i. S. des § 24 StVG geahndet.

Namborn, den 13.12.2023

Sascha Hilpüsch
Der Bürgermeister
als Straßenverkehrsbehörde