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Namborner Nachrichten
Ausgabe 6/2024
Amtlicher Teil
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Freiwillige FeuerwehrLöschbezirk Baltersweiler

Am Freitag, den 8. März 2024, findet um 19:00 Uhr im Feuerwehrgerätehaus Baltersweiler, eine Hauptversammlung des Löschbezirks Baltersweiler mit Wahl des Löschbezirksführers/ der Löschbezirksführerin und des stellvertretenden Löschbezirksführers/der stellvertretenden Löschbezirksführerin statt.

Die Wahl wird gemäß §10 Abs. 1 Nr. 2 Brandschutzsatzung der Gemeinde Namborn im Rahmen dieser Hauptversammlung durchgeführt.

Zu dieser Hauptversammlung und Wahl des Löschbezirksführers/ der Löschbezirksführerin, lade ich alle aktiven Feuerwehrangehörige des Löschbezirkes Baltersweiler ein.

Stimmberechtigt in der Versammlung sind nach § 10 Abs. 1 S. 2 Brandschutzsatzung der Gemeinde Namborn nur aktive Feuerwehrangehörige, die der Feuerwehr mindestens drei Monate angehören.

Für die Beschlußfassung und die Beschlußfähigkeit der Versammlung gelten die entsprechenden Vorschriften des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes -KSVG-.

Namborn, den 5. Januar 2024
Der Bürgermeister
der Gemeinde Namborn
-Ortspolizeibehörde-
gez. Hilpüsch
Bürgermeister