I. Die Gemeinde Namborn erlässt als zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß §§ 44 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung i. V. m. § 12 Abs. 1 Nr. 4 Straßenverkehrszuständigkeitsgesetz und 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 i. V. m. Abs. 9 Sätze 1 und 2 StVO aus Gründen der Sicherheit und Ordnung folgende Anordung:
1) | Sperrung der Straße „Auf der Rötz“ (im Bereich der Hausnummern 12 - 18) in Namborn - Ortsteil Baltersweiler durch Verkehrszeichen Nr. 250 | ||
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| Grund der Anordnung: | Verkehrssicherungsmaßnahmen der Bäume in diesem Bereich | |
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| Verantwortlicher: | Gemeinde Namborn | |
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| Dauer: | 12.02.2024 | |
II. Anliegern ist die Zufahrt zu ihren Wohnungen in der Zeit von 07:00 Uhr bis 18:00 Uhr nicht möglich.
III. Die Anordnung tritt mit Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft und gilt bis zu deren Beseitigung. Zuwiderhandlungen werden als Ordnungswidrigkeit i. S. des § 24 StVG geahndet.