Um was geht es
Sie bekommen einen Anruf bei dem Ihnen der Stromanbieter „xy“ einen Anbieterwechsel vorschlägt, weil Ihr jetziger Lieferant „zu teuer“ sei. Es wird nach persönlichen Daten nachgefragt, wie den Personalien, der Kontonummer und auch der Zählernummer.
Wie läuft die Masche ab - am Beispiel eines Falles aus der Gemeinde Nohfelden
Bei dem Anruf wird Ihnen mit rechtlich fragwürdigen Argumenten schmackhaft gemacht, den Vertrag zu wechseln. Wie hier geschehen, wurde ein recht niedriger monatlicher Abschlag als Lockmittel benutzt, wobei der tatsächlich zu zahlende kw/h-Preis, der sich gegenüber dem „alten“ Anbieter fast verdoppelt hatte, vorerst im Verborgenen blieb.
Was ist daran nicht sauber
Diese Art der Überrumpelung ist genauso unlauter, wie auch überhaupt ein Werbeanruf, der erst nach ausdrücklicher Genehmigung des Telefoninhabers durchgeführt werden darf. Dass der „Vertrag“ dann durch die Bestätigung einer SMS über Handy abgeschlossen wurde, ist eine neuere Masche und ebenfalls sehr bedenklich. Durch diese frühe schriftliche „Einverständniserklärung“ muss der Kunde schnell reagieren, um einem fristgerechten Widerspruch nachzukommen, wenn er nach nochmaliger Überlegung den Vertrag doch nicht abschließen will.
Wie Sie sich schützen können
Der Strom-Anbieter selbst ist oft nicht das Problem eines solchen Vertragsabschlusses, sondern die Kontaktleute, die die Verträge abschließen und Provisionen kassieren wollen. Deshalb wird der Anbieter hier auch nicht erwähnt.
Was vielfach unbekannt ist: Alleine mit der Zählernummer und den persönlichen Daten kann ein Stromanbieterwechsel vorgenommen werden, das heißt Ihr vorheriger Lieferant wird Ihren Vertrag freigeben und der Wechsel wird vollzogen.
Deshalb:
| - | lassen Sie sich nicht bereits am Telefon drängen, einen Vertrag mündlich zu vereinbaren |
| - | Sie sollten der Kontaktperson auch nicht per SMS, WhatsApp oder Email voreilig eine Vertragsbestätigung zukommen lassen |
| - | lassen Sie sich vom Anbieter Unterlagen zuschicken, damit Sie alles in Ruhe durchlesen und gegebenenfalls mit Ihrem bisherigen Vertrag vergleichen können |
| - | geben Sie keinesfalls voreilig am Telefon Ihre Bankdaten preis, ebenso nicht die Nummer Ihres Stromzählers |
Wenn es doch passiert ist
Bei den sogenannten Fernabsatzverträgen, also wenn Sie telefonisch, über das Internet oder außerhalb von Geschäftsräumen etwas kaufen, haben Sie als Verbraucher ein gesetzliches Widerrufsrecht. Darüber muss Sie der Verkäufer mit einer Widerrufsbelehrung informieren. Danach können Sie innerhalb von 14 Tagen den Vertragsabschluss widerrufen, am besten schriftlich mittels Einschreiben.
Weitere Informationen, Anfragen für kostenfreie Vorträge und Beratungen - auch für Vereine und Gruppen -, sind in der Geschäftsstelle der ehrenamtlichen Seniorensicherheitsberater beim Seniorenbüro des Landkreises St. Wendel unter der Telefonnummer 06851/801-5201 oder per E-Mail an seniorenbuero@lkwnd.de erhältlich,
sowie bei Ihrem Seniorensicherheitsberater für die Gemeinde Namborn:
Norbert Lesch, 06852 - 7578
Email: Norbert.Lesch@gmx.net