I. Die Gemeinde Namborn erlässt als zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß §§ 44 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung i. V. m. § 12 Abs. 1 Nr. 4 Straßenverkehrszuständigkeitsgesetz und 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 i. V. m. Abs. 9 Sätze 1 und 2 StVO aus Gründen der Sicherheit und Ordnung folgende Anordung:
| 1) | Sperrung der Straße „Pfarrhausstraße“ und „Marktstraße in Namborn - Ortsteil Namborn durch Verkehrszeichen Nr. 250 | |
| Grund der Anorndung: | Glasfaserausbau |
| Verantwortlicher: | Gemeinde Namborn |
| Dauer: | 19.02.2024 – 23.02.2024 |
II. Anliegern ist die Zufahrt zu Ihren Wohnungen grundsätzlich jederzeit möglich. Jedoch um den Ablauf der Baumaßnahme so geringfügug wie möglich zu Unterbrechen, ist dies auf das zwingend notwendige Maß zu beschränken.
III. Die Anordnung tritt mit Aufstellung der amtlichen Verkehrszeichen in Kraft und gilt bis zu deren Beseitigung. Zuwiderhandlungen werden als Ordnungswidrigkeit i. S. des § 24 StVG geahndet.