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Namborner Nachrichten
Ausgabe 7/2025
Amtlicher Teil
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Bundestagswahl am 23. Februar 2025

Letzte Hinweise zur Briefwahl

Wahlberechtigte, die durch Briefwahl wählen wollen, können die Erteilung von Briefwahlunterlagen beantragen. Ein entsprechender Antrag befindet sich auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief (QR-Code/Vorderseite oder Formular/Rückseite) bzw. auf der Homepage der Gemeinde Namborn.

Der Antrag muss bis spätestens

Freitag, 21. Februar 2025, 15:00 Uhr,

bei der Gemeindeverwaltung Namborn, Rathaus, Zimmer 105 oder 106, gestellt werden. Im Falle nachgewiesener plötzlicher Erkrankung können Briefwahlunterlagen noch

am Samstag, 22. Februar 2025, in der Zeit von 08:00 bis 12:00 Uhr

und

am Sonntag, 23. Februar 2025, in der Zeit von 08:00 bis 15:00 Uhr

bei der Gemeindeverwaltung Namborn, Rathaus, Zimmer 105 oder 106, durch Bevollmächtigte beantragt werden. Die plötzliche Erkrankung muss durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden.

Namborn, den 12. Februar 2025
Mit freundlichen Grüßen
Gemeinde Namborn
Sascha Hilpüsch
(Bürgermeister)