Wahlberechtigte, die durch Briefwahl wählen wollen, können die Erteilung von Briefwahlunterlagen beantragen. Ein entsprechender Antrag befindet sich auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief (QR-Code/Vorderseite oder Formular/Rückseite) bzw. auf der Homepage der Gemeinde Namborn.
Der Antrag muss bis spätestens
Freitag, 21. Februar 2025, 15:00 Uhr,
bei der Gemeindeverwaltung Namborn, Rathaus, Zimmer 105 oder 106, gestellt werden. Im Falle nachgewiesener plötzlicher Erkrankung können Briefwahlunterlagen noch
am Samstag, 22. Februar 2025, in der Zeit von 08:00 bis 12:00 Uhr
und
am Sonntag, 23. Februar 2025, in der Zeit von 08:00 bis 15:00 Uhr
bei der Gemeindeverwaltung Namborn, Rathaus, Zimmer 105 oder 106, durch Bevollmächtigte beantragt werden. Die plötzliche Erkrankung muss durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden.