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Namborner Nachrichten
Ausgabe 8/2025
Amtlicher Teil
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Haushaltssatzung Forstbetriebsverband Oberthal-Namborn für das Haushaltsjahr 2025

1. Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Aufgrund § 9 der Satzung des Zweckverbandes Forstbetriebsverband Oberthal-Namborn i.V.m. §§ 84 ff. des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes - KSVG - in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. I S. 682) zuletzt geändert durch das Gesetz vom 12. Dezember 2023 (Amtsbl. I S. 1119), hat die Verbandsversammlung am 02.12.2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird festgesetzt

1. im Ergebnishaushalt mit

dem Gesamtbetrag der Erträge auf  —  34.000,00 EUR

dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  —  34.000,00 EUR

im Saldo der Erträge und Aufwendungen auf  —  0,00 EUR

2. im Finanzhaushalt mit

den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  0,00 EUR

den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  0,00 EUR

dem Saldo aus Investitionstätigkeit auf —  0,00 EUR

den Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf  —  0,00 EUR

den Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf  —  0,00 EUR

dem Saldo aus Finanzierungstätigkeit auf  —  0,00 EUR

§ 2

Der Gesamtbetrag für Kredite für Investitionen wird festgesetzt auf 0,00 €.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf 100.000,00 €.

§ 5

Eine Verringerung der Ausgleichsrücklage und der allgemeinen Rücklage wird nicht festgesetzt.

§ 6

Die Verbandsumlage wird auf 34.000,00 € festgesetzt und ist wie folgt von den Verbandsgemeinden aufzubringen:

Gemeinde Oberthal (63,3 %)  —  = 21.522,00 €

Gemeinde Namborn (36,7 %)  —  = 12.478,00 €

§ 7

Es gilt der von der Verbandsversammlung am 02.12.2024 beschlossene Stellenplan.

Oberthal, den 02.12.2024
Der Bürgermeister der Gemeinde Oberthal
als Verbandsvorsteher
gez. Björn Gebauer

2. Stellungnahme der Aufsichtsbehörde

Der Haushalt enthält keine genehmigungspflichtigen Teile. Der Stellenplan kann aus besoldungsrechtlicher Sicht vollzogen werden.

St. Ingbert, 30.01.2025
Im Auftrag
gez. Dominique Grape

3. Öffentliche Auslegung des Haushaltsplanes

Gem. § 86 Abs. 4 KSVG wird der Haushaltsplan des Forstbetriebsverbandes Oberthal-Namborn für das Haushaltsjahr 2025 in der Zeit von Montag, 24.02.2025 bis einschließlich Mittwoch, 05.03.2025 öffentlich ausgelegt.

Er kann während der Öffnungszeiten des Rathauses, Montag bis Freitag von 08.30 Uhr - 12.00 Uhr sowie von 13.30 Uhr - 15.30 Uhr im Rathaus, Poststraße 20, 66649 Oberthal, Zimmer 12, eingesehen werden.

Oberthal, 18.02.2025
Der Bürgermeister der Gemeinde Oberthal
als Verbandsvorsteher
Björn Gebauer