Gemäß den Richtlinien zur Förderung von Vereinen und Verbänden, ist rückwirkend für das abgelaufene Jahr 2025 eine finanzielle Förderung vorgesehen. Antragsformulare sowie die Förderrichtlinien sind im Rathaus erhältlich oder können auf der Internetseite der Gemeinde heruntergeladen werden. Anträge bitte bei der Gemeindeverwaltung oder Ortsvorsteher bitte bis 31.03.2026 einreichen. Die finanzielle Förderung der Vereine sind freiwillige Ausgaben. Daher kann die Gewährung von Zuschüssen nur erfolgen, wenn eine Genehmigung des Haushalts der Gemeinde seitens der Landesverwaltung ohne Auflagen erfolgt ist.
| Freitag, 27.02.2026 | |
| 19:00 Uhr | Stammtisch Bierbrauer |
| Samstag, 28.02.2026 | |
| Familienfeier / Kultursaal |
Schönes Wochenende