Titel Logo
Namborner Nachrichten
Ausgabe 8/2026
Mitteilungen der Ortsvorsteher
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Mitteilung der Ortsvorsteher - Furschweiler

Rehkitzrettung Furschweiler-Roschberg

Interessierst du dich für Tierschutz, Natur und spaßige Geselligkeit unter Gleichgesinnten? Dann bist du bei uns genau richtig! Unser Verein „Rehkitzrettung FuRo“ ist ein bunt zusammengewürfelter Trupp Menschen, die sich ehrenamtlich für die Rettung von Rehkitzen einsetzen. In der Zeit von Mai-Juni/Juli unterstützen wir Landwirte dabei, vor der Mahd die kleinen Rehkitze aus der Wiese zu tragen und zu sichern, um sie dann wieder in die Obhut ihrer Rehmutter zu übergeben. Hierbei brauchen wir dringend Unterstützung.

Neben diesem aktiven Schutz von Wildtieren, beinhaltet unsere Arbeit auch den Umweltschutz, wie z. B. die Teilnahme an Piccobello und andere Umweltmaßnamen. Haben wir dein Interesse geweckt und willst Mitglied werden? Dann melde dich einfach bei uns per Email rehkitzfursch.rosch@web.de oder per Whatsapp unter 0172 6375572 oder 0152 31716879. Wir freuen uns auf dich! (Ansprechpartner/Bericht: Aileen Heinrich und Sabrina Wobedo).

Förderung der Vereine, Verbände, Interessengemeinschaften

Jetzt schon der Hinweis, dass bis zum 31.03.2026 von den Vereinen, Verbänden und Interessengemeinschaften Anträge auf Förderung gestellt werden können. Die Anträge beziehen sich rückwirkend auf das vergangene Jahr 2025. Derzeit ermittelt die Gemeindeverwaltung die für die Gemeindebezirke zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel. Die Ortsräte erhalten für die Vereinsförderung ein Jahresbudget, dessen Höhe sich nach einem Pro-Kopf-Betrag je Einwohner der Gemeinde, umgerechnet auf den Gemeindebezirk (einwohnerbezogene Komponente), und einem Betrag je Verein (vereinsbezogene Komponente) errechnet. Abgesehen von zwei Kriterien, nämlich

  • Jubiläen und
  • Zahl der aktiven jugendlichen Mitglieder

erfolgt keine Bestandsförderung. Ausschlaggebend ist vielmehr die Zahl und die Art der im abgelaufenen Kalenderjahr erbrachten und im Jahresantrag dargestellten Aktivitäten. Für die Förderung ist ein schriftlicher Antrag mittels ordnungsgemäß ausgefülltem Formblatt, mit eventuellen Nachweisen notwendig, das bis spätestens 31.03.2026 beim zuständigen Ortsvorsteher oder der Gemeindeverwaltung einzureichen ist. Antragsformulare sowie die Förderrichtlinien können im Internet unter „www.namborn.de“ - Rubrik „Leben & Wohnen" - „Vereinszuschüsse" heruntergeladen werden. Die Anträge sind weiterhin bei den Ortsvorstehern, sowie im Zimmer 105 des Rathauses erhältlich.

Verunreinigungen durch Hundekot

Leider häufen sich wieder die Beschwerden bezüglich Verunreinigungen durch Hinterlassenschaften von Hunden. Dies betrifft sowohl öffentliche Wege, z. B. Fußweg vom Kirmesplatz in Richtung Bauernfeld und Eingangsbereiche von Anwesen, mitunter direkt vor der Haustür, als auch Feldwege, Wiesen und Kinderspielplätze. Abgesehen davon, dass es für Anwohner und Spaziergänger äußerst ärgerlich ist, hat dies auch mit Hygiene zu tun, vor allem auf Kinderspielplätzen. Und fragt mal den Hausmeister, wie seine Arbeitskleidung und der Gesichtsschutz nach 4 Stunden Mäharbeiten mit dem Rasenmäher am Kindergarten ausschaut.... Hundekot kann Parasiten, wie Würmer, Giardien oder Kokzidien übertragen. Dies ist insbesondere für Nutztiere auf Weiden eine Gefahr, was zu Fehlgeburten bei Rindern führen kann. Unabhängig davon gelangen Parasiten über die Nahrungskette letztendlich auch bei uns Menschen (Milch, Käse etc...). Der Hundekot gehört in einen Beutel und dann in eine Hundetoilette oder die eigene Restmülltonne, nicht in die Biotonne. Hundehalter sind verpflichtet, Hundekot zu entfernen. Das hat viel mit Anstand zu tun. Dies gilt sogar für das eigene Anwesen. Natürlich halten sich viele Hundebesitzer an die Spielregeln. Und leider ist es so, dass Hundebesitzer, die es betrifft, diesen Artikel möglicherweise nicht lesen. Und die, die es lesen, vermutlich auch nicht interessiert. Daher die eindringliche Bitte: In erster Linie hilft Zivilcourage. Wenn Sie / Ihr seht, dass der Hundebesitzer den Hundekot seines Vierbeiners nicht ordnungsgemäß entsorgt, sprecht ihn direkt, aber höflich auf sein Fehlverhalten an. Da sich die Beschwerden in allen Gemeindebezirken häufen, werden wir dies in der nächsten Dienstbesprechung thematisieren. Ich könnte mir konkrete Maßnahme vorstellen:

  • Verpflichtung des Hundebesitzers, dass „beim Gassi gehen“ Hundetüten mitzuführen sind und eine
  • stichprobenartige Kontrolle durch das Ordnungsamt der Gemeinde (auch außerhalb der üblichen täglichen Arbeitszeit) mit
  • Verhängung von Bußgeldern.
  • Weiterhin: Anpassung des Bußgeldkatalogs.

In der Hoffnung, dass sich künftig alle an die Spielregeln des Miteinanders halten...

Termine März

März 2026

  • 18.03. Kirchbauverein: Jahreshauptversammlung im Hiemeshaus, 18:00 Uhr.
  • 20.03. Kirchbauverein: Osteier-Malaktion im Hiemeshaus ab 15:00 Uhr.

Abfuhrtermine Müll (Februar/März 2026)

  • Donnerstag, 26.02. Restmülltonne.
  • Mittwoch, 04.03. gelbe Tonne.
  • Donnerstag, 05.03. Biotonne.
  • Donnerstag, 12.03. Restmülltonne.

Die Abfuhrtermine sind darüber hinaus im „Abfallkalender“ auf der Homepage des Entsorgungsverbandes Saar ersichtlich.

Schönes Wochenende

Thomas Rein