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Namborner Nachrichten
Ausgabe 9/2023
Mitteilungen der Ortsvorsteher
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Mitteilung der Ortsvorsteher - Furschweiler

Förderung von Vereinen, Verbänden und Interessensgemeinschaften

Auch in diesem Jahr möchten wir rückwirkend für das Jahr 2022 die Vereine, Verbände und Interessensgemeinschaften finanziell fördern. Hierzu steht ein vom Gemeinderat festgelegtes Jahresbudget zur Verfügung, dessen Höhe sich nach einem Pro-Kopf-Betrag je Einwohner der Gemeinde, umgerechnet auf den Gemeindebezirk (einwohnerbezogene Komponente) und einem Betrag je Verein (vereinsbezogene Komponente) errechnet. Allerdings ist die Förderung immer in Abhängigkeit des von der Kommunalaufsicht zu genehmigenden Haushaltsplanes abhängig. Die Höhe der Förderung orientiert sich grundsätzlich nach dem „Leistungsprinzip“:

Abgesehen von den Kriterien „Jubiläen“ und „Zahl der aktiven jugendlichen Mitglieder“ erfolgt keine „Bestandsförderung“.

Ausschlaggebend ist vielmehr die Zahl und die Art der im abgelaufenen Kalenderjahr erbrachten und im Jahresantrag dargestellten Aktivitäten.

Bis auf bewusst gering gehaltene Vorgaben (Zuschussrichtlinien der Gemeinde) entscheidet der Ortsrat nach pflichtgemäßem Ermessen, wie er die einzelnen Aktivitäten gewichtet. Anträge sind bei den Ortsvorstehern oder in der Gemeindeverwaltung erhältlich und bis spätestens 31. März 2023 abzugeben.

Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung

Aufgrund wieder zunehmender Beschwerden: Wie bereits mitgeteilt hat der Ortsrat die nachfolgenden Maßnahmen zur Beruhigung des Verkehrs als Antrag an die Ortspolizeibehörde und das Straßenverkehrsamt mit der Bitte um Umsetzung weitergegeben:

(1) Anbringung der Kennzeichnung „50 km/h“ auf der Straße an den beiden Ortseingängen auf dem Bornerhof und am Ortseingang Furschweiler (vom Bornerhof kommend).

(2) Aufbringung einer „optischen Bremse“ an beiden Ortseingängen auf dem Bornerhof und am Ortseingang Furschweiler, Anwesen Freisener Straße 2.

(3) Im Übrigen hält der Ortsrat an den bereits beschlossenen Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung im gesamten Dorf fest:

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regelmäßige Geschwindigkeitskontrollen durch die Polizei (Freisener Straße und Bornerhof, vor allem an den Ortseingängen),

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regelmäßige Geschwindigkeitskontrollen in Nebenstraßen im Auftrag der Gemeinde bzw.

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Installation von stationären Radargeräten am Ortseingang von Furschweiler (in Höhe Anwesen Dominik Stephens, Freisener Straße 2) und auf dem Bornerhof.

Daher nochmals die Bitte: Halten Sie sich bitte an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeiten. Diese sind:

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in der Freisener Straße und auf dem Bornerhof: max. 50 km/h und

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in allen Seitenstraßen max. 30 km/h.

... hierzu erste Reaktionen ...

Der Landrat hat als zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß §§ 44 Abs. 1 und 45 Abs. 3 StVO im Einvernehmen mit dem Träger der Straßenbaulast, der Polizeiinspektion St. Wendel und der Gemeinde Namborn aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs folgende Verkehrsregelung angeordnet:

In Furschweiler, Bornerhof 16 ist im Bereich der Bushaltestellen VZ 299 StVO (Grenzmarkierung) mit „BUS“ zu markieren.

Durch die Markierung soll den Verkehrsteilnehmern der Bereich der Bushaltestelle und das damit verbundene Halt- und Parkverbot verdeutlicht werden.Weiterhin erfolgt eine erneute Verkehrszählung mit Erfassung der auf dem Bornerhof gefahrenen Geschwindigkeiten. Bei der letzten Erfassung vor drei Jahren kam es in 84 % zu Geschwindigkeitsüberschreitungen. Das heißt: 84 % (!!!) der Autofahrer sind schneller als die zulässige Geschwindigkeit von 50 km/h gefahren. Da sich das Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer wohl nicht sonderlich geändert hat, werden auf Basis der Auswertungen wohl wieder Geschwindigkeitskontrollen durch die Polizei erfolgen.

Quizfrage aus der Physik:

Wieviel Meter legt ein Auto pro Sekunde zurück, das mit einer Geschwindigkeit von 50 km/h fährt? Die richtige Antwort: 13,89 Meter pro Sekunde. Wenn man bedenkt, dass die Reaktionszeit bis zu Beginn einer Bremsung 0,8 - 1,2 Sekunden beträgt, werden bis zum Einleiten der Bremsung ca. 15 Meter gefahren ... Hinzu kommt der Bremsweg von (vereinfacht gerechnet) ca. 25 Metern. Das ergibt einen Anhalteweg von 40 Metern bis zum Stillstand .... Und noch nicht berücksichtigt sind Faktoren wie Witterung, Bremsleistung, Fahrbahnbeschaffenheit etc. 40 Meter Anhalteweg (!!!) bei 50 km/h. Ein Weg, der mitunter nicht ausreicht, vor einem Kind, das auf die Straße läuft, anzuhalten.

Bedenken Sie ... Es könnten auch ihre Kinder oder Enkel sein ...

Schönes Wochenende
Thomas Rein