Am Freitag, den 8. März 2024, findet um 19:00 Uhr im Feuerwehrgerätehaus Baltersweiler, eine Hauptversammlung des Löschbezirks Baltersweiler mit Wahl des Löschbezirksführers/der Löschbezirksführerin und des stellvertretenden Löschbezirksführers/der stellvertretenden Löschbezirksführerin statt.
Die Wahl wird gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 2 Brandschutzsatzung der Gemeinde Namborn im Rahmen dieser Hauptversammlung durchgeführt.
Zu dieser Hauptversammlung und Wahl des Löschbezirksführers/ der Löschbezirksführerin, lade ich alle aktiven Feuerwehrangehörige des Löschbezirkes Baltersweiler ein.
Stimmberechtigt in der Versammlung sind nach § 10 Abs. 1 S. 2 Brandschutzsatzung der Gemeinde Namborn nur aktive Feuerwehrangehörige, die der Feuerwehr mindestens drei Monate angehören.
Für die Beschlussfassung und die Beschlussfähigkeit der Versammlung gelten die entsprechenden Vorschriften des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes -KSVG-.